AppleCare+ für Mac
AppleCare+ für Apple Display

Versicherungsbedingungen – Schweiz
Policenzusammenfassung   Versicherungsbedingungen

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem Mac oder Ihrem Display der Marke Apple sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/chfr/legal/statutory-warranty (wenn Sie französischsprachig sind) oder apple.com/chde/legal/statutory-warranty (wenn Sie deutschsprachig sind).

 

Versicherungsbedingungen – Schweiz

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe S.A., Luxemburg ("AIG"), Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihren Mac oder Ihr Display der Marke Apple gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern. 

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle einer unabsichtlichen Beschädigung oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Support von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.14).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung: 

1.1 "Unabsichtliche Beschädigung" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch begrenzten Kontakt mit Flüssigkeit, z. B. verschüttete Flüssigkeiten) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2. "AIG" bezeichnet die AIG Europe S.A. mit eingetragenem Sitz unter der Adresse 35 D Avenue John F. Kennedy, 1855 Luxemburg, die über ihre Niederlassung in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, unter der Nummer CHE-107.381.353 eingetragen, tätig ist.

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International Limited (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7. "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten. 

1.8. "Mahnung" bedeutet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind. 

1.9. "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt. 

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Online Store für Unternehmen registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat. 

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Softwareanwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind oder für den Betrieb mit dem versicherten Produkt ausgelegt sind.

1.12. "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum. 

1.13. "Versichertes Produkt" bezeichnet das Produkt der Mac-Linie von Desktop- und Notebook-Computermodellen der Marke Apple oder das Display der Marke Apple (einschließlich Standfuß und/oder VESA-Adapter der Marke Apple, der mit Ihrem Display der Marke Apple geliefert oder gleichzeitig damit gekauft wurde), das durch die Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifiziert (oder im Fall des Standfußes und/oder VESA-Adapters der Marke Apple durch Ihren Kaufbeleg nachgewiesen) wird, sowie das Originalzubehör der Marke Apple, das in derselben Verpackung geliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens sechzig (60) Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben oder geleast worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14. "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie unabsichtliche Beschädigung und Batterieentladung bereitgestellt wird. 

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den im Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für das versicherte Produkt 5 % beträgt. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Satz ändern kann.

1.16. "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) eine unabsichtliche Beschädigung Ihres versicherten Produkts und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums. 

1.18. "macOS" bezeichnet das Apple-Betriebssystem des versicherten Produkts.

1.19. "macOS Server" bezeichnet die Betriebssystem-Serversoftware der Marke Apple. 

1.20. "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Prämienzahlung. 

1.21. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.22. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.23. "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Mac 

Apple Display

Kategorie-1-Anspruch aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung:

CHF 99 

CHF 99 

– Unabsichtliche Beschädigungen, die nur das Display betreffen

– Unabsichtliche Beschädigungen, die nur das externe Gehäuse betreffen

Kategorie-2-Anspruch aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung:

CHF 299 

CHF 299 

– Alle anderen unabsichtlichen Beschädigungen

 

Die Selbstbeteiligung ist zahlbar bei jedem Anspruch aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Damit die Selbstbeteiligung für den Anspruch der Kategorie 1 aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung angewendet werden kann, darf das versicherte Produkt keinen weiteren Schaden als den reinen Display-Schaden (wenn zutreffend) oder den reinen externen Gehäuseschaden (wenn zutreffend) haben, wenn dieser zusätzliche Schaden Apple daran hindern würde, das Display oder das externe Gehäuse des versicherten Produkts zu reparieren. Reine Display-Reparaturen sind nur für versicherte Produkte verfügbar, die ein Display haben. Unabsichtliche Beschädigungen am Standfuß und/oder VESA-Adapter der Marke Apple, die zusammen mit Ihrem Display der Marke Apple verwendet werden, werden als unabsichtliche Beschädigungen behandelt, die nur das externe Gehäuse betreffen. Versicherte Produkte mit zusätzlichen Schäden fallen in die Kategorie der Ansprüche aufgrund von allen anderen unabsichtlichen Beschädigungen. Dabei wird eine Selbstbeteiligung in Höhe des Betrags fällig, der für Ansprüche aufgrund von unabsichtlichen Beschädigungen der Kategorie 2 gilt.

1.24. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police zahlen. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.25. "Technischer Support" bezeichnet den Zugang zum technischen Support von Apple, den Sie erhalten, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, und für den Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage möglicherweise eine Gebühr berechnet.

1.26. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird. 

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3. Die Prämie für Ihre Police beträgt:

iMac:

249 CHF

iMac Pro:

249 CHF

Mac mini:

129 CHF

Mac Pro:

399 CHF

MacBook:

299 CHF

MacBook Air:

299 CHF

MacBook Pro (13"):

349 CHF

MacBook Pro (15"):

479 CHF 

MacBook Pro (16"):

479 CHF 

Apple Display:

499 CHF

 

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3. Abdeckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Die Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf des vom Hersteller gewährten kostenlosen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 36 Monate nach dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Versicherungsschutz erworben haben. Das Kaufdatum Ihrer Police ist auf dem Versicherungsschein angegeben.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für unabsichtliche Beschädigungen geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Deckung

4.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG nach eigenem Ermessen arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt: 

4.1.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder 

4.1.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behält Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt. 

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3. Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Die Selbstbeteiligung kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. 

4.4. Abdeckungsgrenze: Während des Deckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für unabsichtliche Beschädigungen gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen. 

4.5. Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrags geltend machen, erhalten Sie Prioritätszugang zur technischen Support-Helpline von Apple für den Fall, dass Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der am Kaufdatum bzw. bei Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst macOS, die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Version von macOS und der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt. Apple wird außerdem technischen Support mittels der grafischen Benutzerschnittstelle für Probleme mit der Serveradministration und der Netzwerkverwaltung in der Apple-Software "macOS Server" auf einem Mac erbringen.

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. vorbeugende Wartung wie routinemäßige Servicearbeiten oder Reinigung des versicherten Produkts, wenn kein zugrunde liegendes Problem mit der Hardware oder Software besteht;

5.1.3. Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Folgendes verursacht werden:

5.1.3.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.3.2. tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder 

5.1.3.3. Service- oder Reparaturarbeiten (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.4. ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.5. Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts; 

5.1.6. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.7. einen oberflächlichen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.8. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde; 

5.1.9. Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Brand, Rauch, Explosion, Blitzschlag, Wind, Wasser, Überschwemmung, Erdbeben, Vulkanausbruch, Springflut, Erdrutsch, Hagel oder höhere Gewalt entstehen, oder

5.1.10. übermäßige oder katastrophale physische Schäden an dem versicherten Produkt (z. B. Produkte, die gequetscht oder verbogen wurden) oder übermäßige oder katastrophale Schäden an dem versicherten Produkt durch erheblichen Flüssigkeitskontakt (z. B. Produkte, die in Flüssigkeit eingetaucht wurden);

5.1.11. Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Materialien oder das Vorhandensein von Materialien verursacht werden, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen (z. B. biologische Materialien);

5.1.12. Serviceleistungen zur Installation, Entfernung oder Entsorgung des versicherten Produkts; 

5.1.13. Bereitstellung eines Produkts für die Zeit, in der das versicherte Produkt im Rahmen des Hardwareschutzes repariert oder ersetzt wird; 

5.1.14. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung des versicherten Produkts; diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2. Technischer Support. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts, von macOS oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, die gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich des Betriebssystems macOS und der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt, mit macOS, macOS Server oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Nutzung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. die in keinem Zusammenhang mit der Verbraucher-Software oder den Verbindungsschwierigkeiten mit dem versicherten Produkt steht;

5.2.5. Software mit Ausnahme von macOS, macOS Server oder Verbraucher-Software;

5.2.6. macOS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.7. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 

5.2.8. macOS-Software für Server, ausgenommen mittels Verwendung der grafischen Benutzerschnittstelle für Probleme mit der Serveradministration und der Netzwerkverwaltung in macOS Server auf dem versicherten Produkt;

5.2.9. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind, einschließlich Wiederherstellung und Neuinstallation von solchen Softwareprogrammen oder Benutzerdaten;

5.2.10. Webbrowser, E-Mail Programme und Internetdienstanbieter-Software von Drittanbietern oder die zu ihrer Nutzung erforderlichen Konfigurationseinstellungen von macOS; oder

5.2.11. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben. 

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile. 

6.2.2. Deckungsgrenzen. Die Deckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Deckungsausschlüssen. 

6.2.3. Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können. Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4. Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich beendet gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz, wenn Sie mit Ihren Ratenzahlungen bis zu dem in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten. 

6.2.5. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.6. Ihr Wohnsitz und Alter. 

6.2.6.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

6.2.6.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in der Schweiz ansässigen Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.7. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.

7. Einreichen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald als möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder woanders) oder einen autorisierten Apple Service Provider besuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact oder uns anrufen (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232).Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist. 

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können unter Verwendung einer der folgenden Serviceoptionen geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Es wird dann eine Reparatur vorgenommen oder ein Ersatz bereitgestellt, gemäß der Beschreibung in Ziffer 4.1. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder ein Ersatz zur Verfügung steht (falls dieser Fall eintreten sollte), werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt im Apple Store oder bei dem Autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/chde/retail oder apple.com/chfr/retail.

7.4.2. Vor-Ort-Service. Vor-Ort-Service steht für versicherte Produkte zur Verfügung, wenn sich das versicherte Produkt in einem Umkreis von 50 Meilen (80 Kilometern) von einem von Apple autorisierten Apple Onsite Service Provider befindet. Wenn Apple feststellt, dass Vor-Ort-Service zur Verfügung steht, entsendet Apple einen Techniker an den Ort, an dem sich das versicherte Produkt befindet. Der Service wird dann entweder vor Ort erbracht, oder der Techniker bringt das versicherte Produkt zur Reparatur zu einem Autorisierten Apple Service Provider oder zu einem Standort des Apple Repair Service (ARS). Wenn das versicherte Produkt bei einem Autorisierten Apple Service Provider oder an einem Standort des Apple Repair Service repariert wird, organisiert Apple nach der Reparatur den Transport des versicherten Produkts an Ihre Adresse. Wenn dem Techniker zu der vereinbarten Zeit kein Zugriff auf das versicherte Produkt gewährt wird, können für alle weiteren Vor-Ort-Besuche Gebühren erhoben werden. Gemäß Ziffer 4.1 gilt, dass in dem Fall, in dem eine Reparatur nicht möglich ist, ein Ersatz bereitgestellt wird. Apple organisiert dann den Transport des Ersatzes für das versicherte Produkt an Ihre Adresse.

7.4.3. Do-it-yourself-Service ("DIY"). Ein DIY-Service ist für leicht austauschbare Produkte, Teile oder Zubehörteile wie z. B. Mäuse oder Tastaturen verfügbar, die ohne Werkzeug ausgetauscht werden können. Wenn der DIY-Service unter den jeweiligen Umständen zur Verfügung steht, findet das folgende Vorgehen Anwendung.

7.4.3.1. DIY-Service, bei dem Apple die Rückgabe des ersetzten Produkts, Teils oder Zubehörteils verlangt. Apple kann als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Austauschprodukts, der Austauschkomponente oder des Austauschzubehörs und für die anfallenden Versandkosten eine Kreditkartenautorisierung verlangen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, eine Kreditkartenautorisierung zu ermöglichen, steht Ihnen dieser DIY-Service unter Umständen nicht zur Verfügung und Apple wird Ihnen alternative Möglichkeiten der Garantieleistung anbieten. Apple sendet Ihnen ein Austauschprodukt, Austauschteil oder Austauschzubehörteil, gegebenenfalls mit Installationsanleitungen sowie Anweisungen für die Rückgabe des ausgetauschten Produkts, Teils oder Zubehörs. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und berechnet nichts für das Produkt, Teil oder Zubehörteil und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse. Falls Sie das zu ersetzende Produkt, die zu ersetzende Komponente oder das zu ersetzende Zubehör nicht zurückgeben oder wenn Sie ein zu ersetzendes Produkt, eine zu ersetzende Komponente oder ein zu ersetzendes Zubehör zurückgeben, das bzw. die nicht das versicherte Produkt ist, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

7.4.3.2. DIY-Service, bei dem Apple keine Rückgabe des ersetzten Produkts, Teils oder Zubehörteils verlangt. Apple sendet Ihnen ein Austauschprodukt, Austauschteil oder Austauschzubehörteil, gegebenenfalls zusammen mit Installationsanleitungen sowie Voraussetzungen für die Rückgabe des ausgetauschten Produkts, Teils oder Zubehörs. Bei diesem DIY-Service ist keine Kreditkartenautorisierung erforderlich.

7.4.3.3. Apple ist nicht für Arbeitskosten, die im Rahmen des DIY-Service anfallen, verantwortlich. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie Apple unter der oben angegebenen Telefonnummer oder besuchen Sie einen Apple Retail- oder AASP-Standort.

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit der Hardwaredeckung sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6. Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern. 

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Sie sind gegebenenfalls für Versandkosten und Bearbeitungsgebühren verantwortlich, wenn der Service für das versicherte Produkt nicht in dem Land erbracht werden kann, in dem Sie einen Anspruch geltend machen. Dies gilt nicht, wenn es sich um das Land handelt, in dem das Produkt gekauft wurde. Wenn der Hardwareschutz-Service außerhalb des Landes durchgeführt wird, in dem das Produkt gekauft wurde, behält sich Apple vor, Produkte und Teile Ihres versicherten Produkts mit vergleichbaren Produkten und Teilen, die dem lokalen Standard entsprechen, zu reparieren oder durch solche zu ersetzen.

7.9. Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232), woraufhin die Seriennummer des versicherten Geräts angefordert wird, bevor Sie Unterstützung erhalten. 

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de/ oder locate.apple.com/ch/fr

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

 

8. Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken; 

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile einsenden, die nicht unter den Hardwareschutz fallen (z. B. Hüllen, Cases usw.), da diese nicht zurückgegeben werden können;

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 

8.2. Apple wird Ihr versichertes Produkt mit den ursprünglichen Konfigurationen zurückgeben bzw. ein Ersatzgerät mit den Konfigurationen des ursprünglichen versicherten Produkts zur Verfügung stellen, vorbehaltlich möglicher Updates. Apple kann im Rahmen der Reparatur oder beim Ersatz Ihres versicherten Produkts macOS-Updates installieren, die verhindern, dass auf dem versicherten Produkt eine frühere Version von macOS wiederhergestellt werden kann. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Produkt installiert sind, sind infolge eines macOS-Updates möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel oder funktionieren damit nicht mehr. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.3. Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Vertreter ihren Verpflichtungen gemäß dieser Police nicht nachkommen, haften im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung bei Apple telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen. 

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen. 

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen. In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.3.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen. 

10.3.3. Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere, mindestens achtzehn (18) Jahre alte, in der Schweiz wohnhafte Person übertragen, wobei diese Person als neuer Versicherungsnehmer für den restlichen Abdeckungszeitraum versichert wird.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung mitteilen.

11.3. Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Deckungsnachweis für den Erwerber einer Police ausstellen.

12. Reklamationen

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland 

Telefonisch: Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online: Über "Apple kontaktieren" unter support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich: In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter apple.com/chde/retail/storelist/ oder apple.com/chfr/retail/storelist/ aufgeführt ist

12.2. Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie möglicherweise dazu berechtigt, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva

PF 181

8024 Zürich

Schweiz

Telefonisch: 044 211 30 90

Per E-Mail: help@versicherungsombudsman.ch

 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2 

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch: 1890 88 20 90 oder +353 16620899

Per E-Mail: info@fspo.ie 

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4. Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

12.5. Da die AIG Europe S.A. eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg ist, können Sie zusätzlich zu dem oben dargelegten Beschwerdeverfahren hinsichtlich aller Beschwerden, die Sie in Bezug auf diese Police haben, die Schlichtungsstellen in Luxemburg anrufen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstellen in Luxemburg sind auf der Website der AIG Europe S.A. zu finden: aig.lu/.

13. Haftpflichtversicherung (Leasing des versicherten Produkts)

13.1 Konzept der Haftpflichtversicherung

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Haftpflichtversicherung für eigene Rechnung".

13.2 Definitionen

Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

"Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts. 

"Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

"Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3 Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags. 

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen. 

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4 Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können. 

13.5 Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt. 

13.6 Beendigung der Leasingvereinbarung

Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft. 

13.7 Variante

Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police wird nach schweizerischem Recht geregelt. Sie und AIG vereinbaren, sich der Rechtsprechung der Gerichte in Zürich, Schweiz, zu unterstellen, um alle Rechtsstreitigkeiten, die sich gemäß oder im Zusammenhang mit diesem Recht ergeben, gemäß dem verbindlichen Verfahrensrecht der Schweiz zu lösen. 

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3. Diese Versicherung wird von der AIG Europe S.A. abgeschlossen, einem Versicherungsunternehmen eingetragen unter der Nummer B 218806 im Handels- und Firmenregister (RCS) von Luxemburg. Die AIG Europe S.A. hat ihren Hauptsitz in der 35 D Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, www.aig.lu/. Die AIG Europe S.A. ist durch das luxemburgische Finanzministerium (Luxembourg Ministère des Finances) zugelassen und wird überwacht durch die Versicherungskommission (Commissariat aux Assurances) mit Sitz in 7 Boulevard Joseph II, L-1840 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, Tel.: (+352) 22 69 11–1, caa@caa.lu, www.caa.lu/

Die AIG Europe S.A., Bertrange, Zweigstelle Opfikon, hat ihren eingetragenen Sitz in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Die Zweigstelle ist eingetragen unter der Nummer CHE-107.381.353 und wird im Hinblick auf Geschäftstransaktionen in der Schweiz von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Financial Market Supervisory Authority – FINMA) reguliert. Kontaktdaten der FINMA: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz, Telefon +41 31 3279100, Fax +41 31 3279101, E-Mail: info@finma.ch 

Homepage: www.finma.ch/

Ein Bericht über die Bonität und Finanzlage der AIG Europe S.A. ist gegebenenfalls unter www.aig.lu/ zu finden.

Kundeninformationen gemäß dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag [SR 221.229.1] 

Verarbeitung und Aufbewahrung personenbezogener Daten

Die AIG verarbeitet Daten, die aus Vertragsdokumenten stammen oder auf den Abschluss des Vertrags zurückgehen, und nutzt diese Daten vor allem zur Berechnung von Prämien, zur Einschätzung von Risiken, zur Schadensabwicklung sowie zur Durchführung von statistischen Auswertungen und für das Marketing. Die Daten werden physisch und/oder elektronisch aufbewahrt oder gespeichert und nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht oder vernichtet. Die AIG ist berechtigt, Daten, die zur Vertragsbetreuung erforderlich sein könnten, an Dritte in der Schweiz oder im Ausland weiterzugeben, insbesondere an Mitversicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie an Unternehmen in der Schweiz oder im Ausland, die zur AIG, Inc. gehören. Besteht der Verdacht einer Verletzung in Bezug auf Eigentum oder Dokumente oder falls die AIG den Vertrag aufgrund falscher Schadensangaben oder -nachweise (Art. 40 Versicherungsvertragsgesetz) kündigt, kann dies dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) zur Eintragung in das zentrale Informationssystem gemeldet werden. Die AIG ist darüber hinaus berechtigt, sachdienliche Informationen von staatlichen Stellen und anderen Dritten einzuholen, insbesondere über vergangene Schadensfälle. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, von der AIG die Bereitstellung von Informationen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung ihn betreffender Daten zu verlangen. Die Zustimmung zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden.

14.4. Apple Distribution International Limited und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International Limited hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International Limited wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG 

Die AIG Europe S.A., Luxemburg, Niederlassung Opfikon, verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelperson identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung
  • Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten
  • Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.
  • Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte
  • Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes
  • Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten – Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt. 

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen – Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an dataprotection-ch@aig.com, oder schreiben Sie an AIG Europe S.A., Luxemburg, Niederlassung Opfikon, Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter www.aig.ch/ch-privacy-policy. Sie können auch eine Kopie anfordern, indem Sie wie oben genannt Kontakt aufnehmen.

021320 AC+ Switzerland v1.3 - German

AppleCare+ für Mac
AppleCare+ für Apple Display

Versicherungsbedingungen – Schweiz
Policenzusammenfassung   Versicherungsbedingungen

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem Mac oder Ihrem Display der Marke Apple sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/chfr/legal/statutory-warranty (wenn Sie französischsprachig sind) oder apple.com/chde/legal/statutory-warranty (wenn Sie deutschsprachig sind).

 

Versicherungsbedingungen – Schweiz

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe S.A., Luxemburg ("AIG"), Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihren Mac oder Ihr Display der Marke Apple gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern. 

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle einer unabsichtlichen Beschädigung oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Support von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.14).

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung: 

1.1 "Unabsichtliche Beschädigung" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch begrenzten Kontakt mit Flüssigkeit, z. B. verschüttete Flüssigkeiten) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2. "AIG" bezeichnet die AIG Europe S.A. mit eingetragenem Sitz unter der Adresse 35 D Avenue John F. Kennedy, 1855 Luxemburg, die über ihre Niederlassung in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, unter der Nummer CHE-107.381.353 eingetragen, tätig ist.

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7. "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten. 

1.8. "Mahnung" bedeutet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind. 

1.9. "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt. 

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Online Store für Unternehmen registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat. 

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Softwareanwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind oder für den Betrieb mit dem versicherten Produkt ausgelegt sind.

1.12. "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum. 

1.13. "Versichertes Produkt" bezeichnet das Produkt der Mac-Linie von Desktop- und Notebook-Computermodellen der Marke Apple oder das Display der Marke Apple (einschließlich Standfuß und/oder VESA-Adapter der Marke Apple, der mit Ihrem Display der Marke Apple geliefert oder gleichzeitig damit gekauft wurde), das durch die Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifiziert (oder im Fall des Standfußes und/oder VESA-Adapters der Marke Apple durch Ihren Kaufbeleg nachgewiesen) wird, sowie das Originalzubehör der Marke Apple, das in derselben Verpackung geliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens sechzig (60) Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben oder geleast worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14. "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie unabsichtliche Beschädigung und Batterieentladung bereitgestellt wird. 

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den im Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für das versicherte Produkt 5 % beträgt. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Satz ändern kann.

1.16. "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) eine unabsichtliche Beschädigung Ihres versicherten Produkts und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums. 

1.18. "macOS" bezeichnet das Apple-Betriebssystem des versicherten Produkts.

1.19. "macOS Server" bezeichnet die Betriebssystem-Serversoftware der Marke Apple. 

1.20. "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Prämienzahlung. 

1.21. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.22. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.23. "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Mac 

Apple Display

Kategorie-1-Anspruch aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung:

CHF 99 

CHF 99 

– Unabsichtliche Beschädigungen, die nur das Display betreffen

– Unabsichtliche Beschädigungen, die nur das externe Gehäuse betreffen

Kategorie-2-Anspruch aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung:

CHF 299 

CHF 299 

– Alle anderen unabsichtlichen Beschädigungen

 

Die Selbstbeteiligung ist zahlbar bei jedem Anspruch aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Damit die Selbstbeteiligung für den Anspruch der Kategorie 1 aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung angewendet werden kann, darf das versicherte Produkt keinen weiteren Schaden als den reinen Display-Schaden (wenn zutreffend) oder den reinen externen Gehäuseschaden (wenn zutreffend) haben, wenn dieser zusätzliche Schaden Apple daran hindern würde, das Display oder das externe Gehäuse des versicherten Produkts zu reparieren. Reine Display-Reparaturen sind nur für versicherte Produkte verfügbar, die ein Display haben. Unabsichtliche Beschädigungen am Standfuß und/oder VESA-Adapter der Marke Apple, die zusammen mit Ihrem Display der Marke Apple verwendet werden, werden als unabsichtliche Beschädigungen behandelt, die nur das externe Gehäuse betreffen. Versicherte Produkte mit zusätzlichen Schäden fallen in die Kategorie der Ansprüche aufgrund von allen anderen unabsichtlichen Beschädigungen. Dabei wird eine Selbstbeteiligung in Höhe des Betrags fällig, der für Ansprüche aufgrund von unabsichtlichen Beschädigungen der Kategorie 2 gilt.

1.24. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police zahlen. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.25. "Technischer Support" bezeichnet den Zugang zum technischen Support von Apple, den Sie erhalten, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, und für den Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage möglicherweise eine Gebühr berechnet.

1.26. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird. 

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3. Die Prämie für Ihre Police beträgt:

iMac:

249 CHF

iMac Pro:

249 CHF

Mac mini:

129 CHF

Mac Pro:

399 CHF

MacBook:

299 CHF

MacBook Air:

299 CHF

MacBook Pro (13"):

349 CHF

MacBook Pro (15"):

479 CHF 

MacBook Pro (16"):

479 CHF 

Apple Display:

499 CHF

 

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3. Abdeckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Die Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf des vom Hersteller gewährten kostenlosen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 36 Monate nach dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Versicherungsschutz erworben haben. Das Kaufdatum Ihrer Police ist auf dem Versicherungsschein angegeben.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für unabsichtliche Beschädigungen geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Deckung

4.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG nach eigenem Ermessen arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt: 

4.1.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder 

4.1.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behält Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt. 

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3. Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Die Selbstbeteiligung kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. 

4.4. Abdeckungsgrenze: Während des Deckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für unabsichtliche Beschädigungen gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen. 

4.5. Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrags geltend machen, erhalten Sie Prioritätszugang zur technischen Support-Helpline von Apple für den Fall, dass Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der am Kaufdatum bzw. bei Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst macOS, die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Version von macOS und der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt. Apple wird außerdem technischen Support mittels der grafischen Benutzerschnittstelle für Probleme mit der Serveradministration und der Netzwerkverwaltung in der Apple-Software "macOS Server" auf einem Mac erbringen.

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. vorbeugende Wartung wie routinemäßige Servicearbeiten oder Reinigung des versicherten Produkts, wenn kein zugrunde liegendes Problem mit der Hardware oder Software besteht;

5.1.3. Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Folgendes verursacht werden:

5.1.3.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.3.2. tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder 

5.1.3.3. Service- oder Reparaturarbeiten (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.4. ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.5. Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts; 

5.1.6. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.7. einen oberflächlichen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.8. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde; 

5.1.9. Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Brand, Rauch, Explosion, Blitzschlag, Wind, Wasser, Überschwemmung, Erdbeben, Vulkanausbruch, Springflut, Erdrutsch, Hagel oder höhere Gewalt entstehen, oder

5.1.10. übermäßige oder katastrophale physische Schäden an dem versicherten Produkt (z. B. Produkte, die gequetscht oder verbogen wurden) oder übermäßige oder katastrophale Schäden an dem versicherten Produkt durch erheblichen Flüssigkeitskontakt (z. B. Produkte, die in Flüssigkeit eingetaucht wurden);

5.1.11. Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Materialien oder das Vorhandensein von Materialien verursacht werden, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen (z. B. biologische Materialien);

5.1.12. Serviceleistungen zur Installation, Entfernung oder Entsorgung des versicherten Produkts; 

5.1.13. Bereitstellung eines Produkts für die Zeit, in der das versicherte Produkt im Rahmen des Hardwareschutzes repariert oder ersetzt wird; 

5.1.14. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung des versicherten Produkts; diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2. Technischer Support. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts, von macOS oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, die gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich des Betriebssystems macOS und der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt, mit macOS, macOS Server oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Nutzung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. die in keinem Zusammenhang mit der Verbraucher-Software oder den Verbindungsschwierigkeiten mit dem versicherten Produkt steht;

5.2.5. Software mit Ausnahme von macOS, macOS Server oder Verbraucher-Software;

5.2.6. macOS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.7. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 

5.2.8. macOS-Software für Server, ausgenommen mittels Verwendung der grafischen Benutzerschnittstelle für Probleme mit der Serveradministration und der Netzwerkverwaltung in macOS Server auf dem versicherten Produkt;

5.2.9. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind, einschließlich Wiederherstellung und Neuinstallation von solchen Softwareprogrammen oder Benutzerdaten;

5.2.10. Webbrowser, E-Mail Programme und Internetdienstanbieter-Software von Drittanbietern oder die zu ihrer Nutzung erforderlichen Konfigurationseinstellungen von macOS; oder

5.2.11. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben. 

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile. 

6.2.2. Deckungsgrenzen. Die Deckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Deckungsausschlüssen. 

6.2.3. Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können. Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4. Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich beendet gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz, wenn Sie mit Ihren Ratenzahlungen bis zu dem in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten. 

6.2.5. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.6. Ihr Wohnsitz und Alter. 

6.2.6.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

6.2.6.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in der Schweiz ansässigen Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.7. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.

7. Einreichen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald als möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder woanders) oder einen autorisierten Apple Service Provider besuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact oder uns anrufen (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232).Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist. 

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können unter Verwendung einer der folgenden Serviceoptionen geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Es wird dann eine Reparatur vorgenommen oder ein Ersatz bereitgestellt, gemäß der Beschreibung in Ziffer 4.1. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder ein Ersatz zur Verfügung steht (falls dieser Fall eintreten sollte), werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt im Apple Store oder bei dem Autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/chde/retail oder apple.com/chfr/retail.

7.4.2. Vor-Ort-Service. Vor-Ort-Service steht für versicherte Produkte zur Verfügung, wenn sich das versicherte Produkt in einem Umkreis von 50 Meilen (80 Kilometern) von einem von Apple autorisierten Apple Onsite Service Provider befindet. Wenn Apple feststellt, dass Vor-Ort-Service zur Verfügung steht, entsendet Apple einen Techniker an den Ort, an dem sich das versicherte Produkt befindet. Der Service wird dann entweder vor Ort erbracht, oder der Techniker bringt das versicherte Produkt zur Reparatur zu einem Autorisierten Apple Service Provider oder zu einem Standort des Apple Repair Service (ARS). Wenn das versicherte Produkt bei einem Autorisierten Apple Service Provider oder an einem Standort des Apple Repair Service repariert wird, organisiert Apple nach der Reparatur den Transport des versicherten Produkts an Ihre Adresse. Wenn dem Techniker zu der vereinbarten Zeit kein Zugriff auf das versicherte Produkt gewährt wird, können für alle weiteren Vor-Ort-Besuche Gebühren erhoben werden. Gemäß Ziffer 4.1 gilt, dass in dem Fall, in dem eine Reparatur nicht möglich ist, ein Ersatz bereitgestellt wird. Apple organisiert dann den Transport des Ersatzes für das versicherte Produkt an Ihre Adresse.

7.4.3. Do-it-yourself-Service ("DIY"). Ein DIY-Service ist für leicht austauschbare Produkte, Teile oder Zubehörteile wie z. B. Mäuse oder Tastaturen verfügbar, die ohne Werkzeug ausgetauscht werden können. Wenn der DIY-Service unter den jeweiligen Umständen zur Verfügung steht, findet das folgende Vorgehen Anwendung.

7.4.3.1. DIY-Service, bei dem Apple die Rückgabe des ersetzten Produkts, Teils oder Zubehörteils verlangt. Apple kann als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Austauschprodukts, der Austauschkomponente oder des Austauschzubehörs und für die anfallenden Versandkosten eine Kreditkartenautorisierung verlangen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, eine Kreditkartenautorisierung zu ermöglichen, steht Ihnen dieser DIY-Service unter Umständen nicht zur Verfügung und Apple wird Ihnen alternative Möglichkeiten der Garantieleistung anbieten. Apple sendet Ihnen ein Austauschprodukt, Austauschteil oder Austauschzubehörteil, gegebenenfalls mit Installationsanleitungen sowie Anweisungen für die Rückgabe des ausgetauschten Produkts, Teils oder Zubehörs. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und berechnet nichts für das Produkt, Teil oder Zubehörteil und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse. Falls Sie das zu ersetzende Produkt, die zu ersetzende Komponente oder das zu ersetzende Zubehör nicht zurückgeben oder wenn Sie ein zu ersetzendes Produkt, eine zu ersetzende Komponente oder ein zu ersetzendes Zubehör zurückgeben, das bzw. die nicht das versicherte Produkt ist, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

7.4.3.2. DIY-Service, bei dem Apple keine Rückgabe des ersetzten Produkts, Teils oder Zubehörteils verlangt. Apple sendet Ihnen ein Austauschprodukt, Austauschteil oder Austauschzubehörteil, gegebenenfalls zusammen mit Installationsanleitungen sowie Voraussetzungen für die Rückgabe des ausgetauschten Produkts, Teils oder Zubehörs. Bei diesem DIY-Service ist keine Kreditkartenautorisierung erforderlich.

7.4.3.3. Apple ist nicht für Arbeitskosten, die im Rahmen des DIY-Service anfallen, verantwortlich. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie Apple unter der oben angegebenen Telefonnummer oder besuchen Sie einen Apple Retail- oder AASP-Standort.

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit der Hardwaredeckung sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6. Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern. 

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Sie sind gegebenenfalls für Versandkosten und Bearbeitungsgebühren verantwortlich, wenn der Service für das versicherte Produkt nicht in dem Land erbracht werden kann, in dem Sie einen Anspruch geltend machen. Dies gilt nicht, wenn es sich um das Land handelt, in dem das Produkt gekauft wurde. Wenn der Hardwareschutz-Service außerhalb des Landes durchgeführt wird, in dem das Produkt gekauft wurde, behält sich Apple vor, Produkte und Teile Ihres versicherten Produkts mit vergleichbaren Produkten und Teilen, die dem lokalen Standard entsprechen, zu reparieren oder durch solche zu ersetzen.

7.9. Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232), woraufhin die Seriennummer des versicherten Geräts angefordert wird, bevor Sie Unterstützung erhalten. 

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de/ oder locate.apple.com/ch/fr

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

 

8. Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken; 

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile einsenden, die nicht unter den Hardwareschutz fallen (z. B. Hüllen, Cases usw.), da diese nicht zurückgegeben werden können;

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 

8.2. Apple wird Ihr versichertes Produkt mit den ursprünglichen Konfigurationen zurückgeben bzw. ein Ersatzgerät mit den Konfigurationen des ursprünglichen versicherten Produkts zur Verfügung stellen, vorbehaltlich möglicher Updates. Apple kann im Rahmen der Reparatur oder beim Ersatz Ihres versicherten Produkts macOS-Updates installieren, die verhindern, dass auf dem versicherten Produkt eine frühere Version von macOS wiederhergestellt werden kann. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Produkt installiert sind, sind infolge eines macOS-Updates möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel oder funktionieren damit nicht mehr. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.3. Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Vertreter ihren Verpflichtungen gemäß dieser Police nicht nachkommen, haften im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung bei Apple telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen. 

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen. 

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen. In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.3.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen. 

10.3.3. Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere, mindestens achtzehn (18) Jahre alte, in der Schweiz wohnhafte Person übertragen, wobei diese Person als neuer Versicherungsnehmer für den restlichen Abdeckungszeitraum versichert wird.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung mitteilen.

11.3. Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Deckungsnachweis für den Erwerber einer Police ausstellen.

12. Reklamationen

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland 

Telefonisch: Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online: Über "Apple kontaktieren" unter support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich: In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter apple.com/chde/retail/storelist/ oder apple.com/chfr/retail/storelist/ aufgeführt ist

12.2. Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie möglicherweise dazu berechtigt, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva

PF 181

8024 Zürich

Schweiz

Telefonisch: 044 211 30 90

Per E-Mail: help@versicherungsombudsman.ch

 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2 

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch: 1890 88 20 90 oder +353 16620899

Per E-Mail: info@fspo.ie 

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4. Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

12.5. Da die AIG Europe S.A. eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg ist, können Sie zusätzlich zu dem oben dargelegten Beschwerdeverfahren hinsichtlich aller Beschwerden, die Sie in Bezug auf diese Police haben, die Schlichtungsstellen in Luxemburg anrufen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstellen in Luxemburg sind auf der Website der AIG Europe S.A. zu finden: aig.lu/.

13. Haftpflichtversicherung (Leasing des versicherten Produkts)

13.1 Konzept der Haftpflichtversicherung

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Haftpflichtversicherung für eigene Rechnung".

13.2 Definitionen

Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

"Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts. 

"Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

"Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3 Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags. 

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen. 

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4 Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können. 

13.5 Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt. 

13.6 Beendigung der Leasingvereinbarung

Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft. 

13.7 Variante

Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police wird nach schweizerischem Recht geregelt. Sie und AIG vereinbaren, sich der Rechtsprechung der Gerichte in Zürich, Schweiz, zu unterstellen, um alle Rechtsstreitigkeiten, die sich gemäß oder im Zusammenhang mit diesem Recht ergeben, gemäß dem verbindlichen Verfahrensrecht der Schweiz zu lösen. 

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3. Diese Versicherung wird von der AIG Europe S.A. abgeschlossen, einem Versicherungsunternehmen eingetragen unter der Nummer B 218806 im Handels- und Firmenregister (RCS) von Luxemburg. Die AIG Europe S.A. hat ihren Hauptsitz in der 35 D Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, www.aig.lu/. Die AIG Europe S.A. ist durch das luxemburgische Finanzministerium (Luxembourg Ministère des Finances) zugelassen und wird überwacht durch die Versicherungskommission (Commissariat aux Assurances) mit Sitz in 7 Boulevard Joseph II, L-1840 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, Tel.: (+352) 22 69 11–1, caa@caa.lu, www.caa.lu/

Die AIG Europe S.A., Bertrange, Zweigstelle Opfikon, hat ihren eingetragenen Sitz in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Die Zweigstelle ist eingetragen unter der Nummer CHE-107.381.353 und wird im Hinblick auf Geschäftstransaktionen in der Schweiz von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Financial Market Supervisory Authority – FINMA) reguliert. Kontaktdaten der FINMA: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz, Telefon +41 31 3279100, Fax +41 31 3279101, E-Mail: info@finma.ch 

Homepage: www.finma.ch/

Ein Bericht über die Bonität und Finanzlage der AIG Europe S.A. ist gegebenenfalls unter www.aig.lu/ zu finden.

Kundeninformationen gemäß dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag [SR 221.229.1] 

Verarbeitung und Aufbewahrung personenbezogener Daten

Die AIG verarbeitet Daten, die aus Vertragsdokumenten stammen oder auf den Abschluss des Vertrags zurückgehen, und nutzt diese Daten vor allem zur Berechnung von Prämien, zur Einschätzung von Risiken, zur Schadensabwicklung sowie zur Durchführung von statistischen Auswertungen und für das Marketing. Die Daten werden physisch und/oder elektronisch aufbewahrt oder gespeichert und nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht oder vernichtet. Die AIG ist berechtigt, Daten, die zur Vertragsbetreuung erforderlich sein könnten, an Dritte in der Schweiz oder im Ausland weiterzugeben, insbesondere an Mitversicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie an Unternehmen in der Schweiz oder im Ausland, die zur AIG, Inc. gehören. Besteht der Verdacht einer Verletzung in Bezug auf Eigentum oder Dokumente oder falls die AIG den Vertrag aufgrund falscher Schadensangaben oder -nachweise (Art. 40 Versicherungsvertragsgesetz) kündigt, kann dies dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) zur Eintragung in das zentrale Informationssystem gemeldet werden. Die AIG ist darüber hinaus berechtigt, sachdienliche Informationen von staatlichen Stellen und anderen Dritten einzuholen, insbesondere über vergangene Schadensfälle. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, von der AIG die Bereitstellung von Informationen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung ihn betreffender Daten zu verlangen. Die Zustimmung zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden.

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.

Verwendung personenbezogener Daten durch AIG 

Die AIG Europe S.A., Luxemburg, Niederlassung Opfikon, verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelperson identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung
  • Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten
  • Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.
  • Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte
  • Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes
  • Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten – Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt. 

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen – Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an dataprotection-ch@aig.com, oder schreiben Sie an AIG Europe S.A., Luxemburg, Niederlassung Opfikon, Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter www.aig.ch/ch-privacy-policy. Sie können auch eine Kopie anfordern, indem Sie wie oben genannt Kontakt aufnehmen.

031919 AC+ Switzerland v1.2 - German

AppleCare+ für Mac

Versicherungsbedingungen – Schweiz
Policenzusammenfassung   Versicherungsbedingungen

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem Mac sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/chfr/legal/statutory-warranty (wenn Sie französischsprachig sind) oder apple.com/chde/legal/statutory-warranty (wenn Sie deutschsprachig sind).

 

Wir danken Ihnen für den Abschluss der Versicherungspolice AppleCare+, die von AIG Europe S.A., Luxemburg ("AIG"), Zweigniederlassung Opfikon, abgeschlossen wird. Es wird vereinbart, Ihren Mac gemäß den in dieser Police enthaltenen Bedingungen zu versichern. 

Mit AppleCare+ werden Reparatur oder Ersatz Ihres Geräts im Falle einer unabsichtlichen Beschädigung oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Support von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.14). 

1. Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung: 

1.1 "Unabsichtliche Beschädigung" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch begrenzten Kontakt mit Flüssigkeit, z. B. verschüttete Flüssigkeiten) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist. Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2. "AIG" bezeichnet die AIG Europe S.A. mit eingetragenem Sitz unter der Adresse 35 D Avenue John F. Kennedy, 1855 Luxemburg, die über ihre Niederlassung in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, unter der Nummer CHE-107.381.353 eingetragen, tätig ist.

1.3. "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4. "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5. "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6. "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7. "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten. 

1.8. "Mahnung" bedeutet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind. 

1.9. "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt. 

1.10. "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Apple Online Store für Unternehmen registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat. 

1.11. "Verbraucher-Software" bezeichnet die Softwareanwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind oder für den Betrieb mit dem versicherten Produkt ausgelegt sind.

1.12. "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum. 

1.13. "Versichertes Produkt" bezeichnet das Produkt der Mac-Linie von Desktop- und Notebook-Computermodellen das durch die Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifiziert, sowie das Originalzubehör der Marke Apple, das in derselben Verpackung geliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens sechzig (60) Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben oder geleast worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14. "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie unabsichtliche Beschädigung und Batterieentladung bereitgestellt wird. 

1.15. "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den im Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für das versicherte Produkt 5 % beträgt. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Satz ändern kann.

1.16. "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.17. "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) eine unabsichtliche Beschädigung Ihres versicherten Produkts und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums. 

1.18. "macOS" bezeichnet das Apple-Betriebssystem des versicherten Produkts.

1.19. "macOS Server" bezeichnet die Betriebssystem-Serversoftware der Marke Apple. 

1.20. "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Prämienzahlung. 

1.21. "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.22. "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.23. "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Mac 

Kategorie-1-Anspruch aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung:

  • Unabsichtliche Beschädigungen, die nur das Display betreffen
  • Unabsichtliche Beschädigungen, die nur das externe Gehäuse betreffen

CHF 99 

Kategorie-2-Anspruch aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung:

  • Alle anderen unabsichtlichen Beschädigungen

CHF 299 

 

Die Selbstbeteiligung ist zahlbar bei jedem Anspruch aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Damit die Selbstbeteiligung für den Anspruch der Kategorie 1 aufgrund von unabsichtlicher Beschädigung angewendet werden kann, darf das versicherte Produkt keinen weiteren Schaden als den reinen Display-Schaden (wenn zutreffend) oder den reinen externen Gehäuseschaden (wenn zutreffend) haben, wenn dieser zusätzliche Schaden Apple daran hindern würde, das Display oder das externe Gehäuse des versicherten Produkts zu reparieren. Reine Display-Reparaturen sind nur für versicherte Produkte verfügbar, die ein Display haben. Versicherte Produkte mit zusätzlichen Schäden fallen in die Kategorie der Ansprüche aufgrund von allen anderen unabsichtlichen Beschädigungen. Dabei wird eine Selbstbeteiligung in Höhe des Betrags fällig, der für Ansprüche aufgrund von unabsichtlichen Beschädigungen der Kategorie 2 gilt.

1.24. "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police zahlen. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.25. "Technischer Support" bezeichnet den Zugang zum technischen Support von Apple, den Sie erhalten, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, und für den Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage möglicherweise eine Gebühr berechnet.

1.26. "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird. 

2. Die Police

2.1. Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2. Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3. Die Prämie für Ihre Police beträgt:

iMac:

CHF 249

iMac Pro:

CHF 249

Mac mini:

CHF 129

Mac Pro:

CHF 299

MacBook:

CHF 299 

MacBook Air:

CHF 299 

MacBook Pro (13"):

CHF 349

MacBook Pro (15"):

CHF 479 

MacBook Pro (16"):

CHF 479 

 

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3. Abdeckungszeitraum

3.1. Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Die Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf des vom Hersteller gewährten kostenlosen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 36 Monate nach dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Versicherungsschutz erworben haben. Das Kaufdatum Ihrer Police ist auf dem Versicherungsschein angegeben.

3.2. Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für unabsichtliche Beschädigungen geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3. Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4. Deckung

4.1. Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG nach eigenem Ermessen arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt: 

4.1.1. Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder 

4.1.2. falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behält Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt. 

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2. Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3. Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen einer unabsichtlichen Beschädigung, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.1 haben. Die Selbstbeteiligung kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. 

4.4. Abdeckungsgrenze: Während des Deckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für unabsichtliche Beschädigungen gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen. 

4.5. Technischer Support. Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrags geltend machen, erhalten Sie Prioritätszugang zur technischen Support-Helpline von Apple für den Fall, dass Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten kostenlosen Supports, der am Kaufdatum bzw. bei Leasingbeginn Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst macOS, die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Version von macOS und der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt. Apple wird außerdem technischen Support mittels der grafischen Benutzerschnittstelle für Probleme mit der Serveradministration und der Netzwerkverwaltung in der Apple-Software "macOS Server" auf einem Mac erbringen.

5. Ausschlüsse

5.1. Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1. nicht versicherte Produkte;

5.1.2. vorbeugende Wartung wie routinemäßige Servicearbeiten oder Reinigung des versicherten Produkts, wenn kein zugrunde liegendes Problem mit der Hardware oder Software besteht;

5.1.3. Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Folgendes verursacht werden:

5.1.3.1. Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war;

5.1.3.2. tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder 

5.1.3.3. Service- oder Reparaturarbeiten (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden;

5.1.4. ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.5. Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts; 

5.1.6. ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.7. einen oberflächlichen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.8. einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde; 

5.1.9. Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Brand, Rauch, Explosion, Blitzschlag, Wind, Wasser, Überschwemmung, Erdbeben, Vulkanausbruch, Springflut, Erdrutsch, Hagel oder höhere Gewalt entstehen, oder

5.1.10. übermäßige oder katastrophale physische Schäden an dem versicherten Produkt (z. B. Produkte, die gequetscht oder verbogen wurden) oder übermäßige oder katastrophale Schäden an dem versicherten Produkt durch erheblichen Flüssigkeitskontakt (z. B. Produkte, die in Flüssigkeit eingetaucht wurden);

5.1.11. Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Materialien oder das Vorhandensein von Materialien verursacht werden, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen (z. B. biologische Materialien);

5.1.12. Serviceleistungen zur Installation, Entfernung oder Entsorgung des versicherten Produkts; 

5.1.13. Bereitstellung eines Produkts für die Zeit, in der das versicherte Produkt im Rahmen des Hardwareschutzes repariert oder ersetzt wird; 

5.1.14. Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung des versicherten Produkts; diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2. Technischer Support. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.2.1. die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts, von macOS oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, die gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt nicht vorgesehen ist;

5.2.2. Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich des Betriebssystems macOS und der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3. Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt, mit macOS, macOS Server oder der Verbraucher-Software;

5.2.4. die Nutzung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. die in keinem Zusammenhang mit der Verbraucher-Software oder den Verbindungsschwierigkeiten mit dem versicherten Produkt steht;

5.2.5. Software mit Ausnahme von macOS, macOS Server oder Verbraucher-Software;

5.2.6. macOS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.7. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 

5.2.8. macOS-Software für Server, ausgenommen mittels Verwendung der grafischen Benutzerschnittstelle für Probleme mit der Serveradministration und der Netzwerkverwaltung in macOS Server auf dem versicherten Produkt;

5.2.9. Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind, einschließlich Wiederherstellung und Neuinstallation von solchen Softwareprogrammen oder Benutzerdaten;

5.2.10. Webbrowser, E-Mail Programme und Internetdienstanbieter-Software von Drittanbietern oder die zu ihrer Nutzung erforderlichen Konfigurationseinstellungen von macOS; oder

5.2.11. Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6. Allgemeine Vereinbarungen

6.1. Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben. 

6.2. Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1. Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile. 

6.2.2. Deckungsgrenzen. Die Deckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Deckungsausschlüssen. 

6.2.3. Prämienzahlung und Abdeckung. Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können. Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt. Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten. Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4. Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich beendet gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz, wenn Sie mit Ihren Ratenzahlungen bis zu dem in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten. 

6.2.5. Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.6. Ihr Wohnsitz und Alter. 

6.2.6.1. Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

6.2.6.2. Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in der Schweiz ansässigen Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben.

6.2.7. Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt.

7. Einreichen eines Anspruchs

7.1. Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald als möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder woanders) oder einen autorisierten Apple Service Provider besuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact oder uns anrufen (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232).Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2. Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist. 

7.4. Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können unter Verwendung einer der folgenden Serviceoptionen geltend gemacht werden:

7.4.1. Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Es wird dann eine Reparatur vorgenommen oder ein Ersatz bereitgestellt, gemäß der Beschreibung in Ziffer 4.1. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder ein Ersatz zur Verfügung steht (falls dieser Fall eintreten sollte), werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt im Apple Store oder bei dem Autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/chde/retail oder apple.com/chfr/retail.

7.4.2. Vor-Ort-Service. Vor-Ort-Service steht für versicherte Produkte zur Verfügung, wenn sich das versicherte Produkt in einem Umkreis von 50 Meilen (80 Kilometern) von einem von Apple autorisierten Apple Onsite Service Provider befindet. Wenn Apple feststellt, dass Vor-Ort-Service zur Verfügung steht, entsendet Apple einen Techniker an den Ort, an dem sich das versicherte Produkt befindet. Der Service wird dann entweder vor Ort erbracht, oder der Techniker bringt das versicherte Produkt zur Reparatur zu einem Autorisierten Apple Service Provider oder zu einem Standort des Apple Repair Service (ARS). Wenn das versicherte Produkt bei einem Autorisierten Apple Service Provider oder an einem Standort des Apple Repair Service repariert wird, organisiert Apple nach der Reparatur den Transport des versicherten Produkts an Ihre Adresse. Wenn dem Techniker zu der vereinbarten Zeit kein Zugriff auf das versicherte Produkt gewährt wird, können für alle weiteren Vor-Ort-Besuche Gebühren erhoben werden. Gemäß Ziffer 4.1 gilt, dass in dem Fall, in dem eine Reparatur nicht möglich ist, ein Ersatz bereitgestellt wird. Apple organisiert dann den Transport des Ersatzes für das versicherte Produkt an Ihre Adresse.

7.4.3. Do-it-yourself-Service ("DIY"). Ein DIY-Service ist für leicht austauschbare Produkte, Teile oder Zubehörteile wie z. B. Mäuse oder Tastaturen verfügbar, die ohne Werkzeug ausgetauscht werden können. Wenn der DIY-Service unter den jeweiligen Umständen zur Verfügung steht, findet das folgende Vorgehen Anwendung.

7.4.3.1. DIY-Service, bei dem Apple die Rückgabe des ersetzten Produkts, Teils oder Zubehörteils verlangt. Apple kann als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Austauschprodukts, der Austauschkomponente oder des Austauschzubehörs und für die anfallenden Versandkosten eine Kreditkartenautorisierung verlangen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, eine Kreditkartenautorisierung zu ermöglichen, steht Ihnen dieser DIY-Service unter Umständen nicht zur Verfügung und Apple wird Ihnen alternative Möglichkeiten der Garantieleistung anbieten. Apple sendet Ihnen ein Austauschprodukt, Austauschteil oder Austauschzubehörteil, gegebenenfalls mit Installationsanleitungen sowie Anweisungen für die Rückgabe des ausgetauschten Produkts, Teils oder Zubehörs. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und berechnet nichts für das Produkt, Teil oder Zubehörteil und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse. Falls Sie das zu ersetzende Produkt, die zu ersetzende Komponente oder das zu ersetzende Zubehör nicht zurückgeben oder wenn Sie ein zu ersetzendes Produkt, eine zu ersetzende Komponente oder ein zu ersetzendes Zubehör zurückgeben, das bzw. die nicht das versicherte Produkt ist, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

7.4.3.2. DIY-Service, bei dem Apple keine Rückgabe des ersetzten Produkts, Teils oder Zubehörteils verlangt. Apple sendet Ihnen ein Austauschprodukt, Austauschteil oder Austauschzubehörteil, gegebenenfalls zusammen mit Installationsanleitungen sowie Voraussetzungen für die Rückgabe des ausgetauschten Produkts, Teils oder Zubehörs. Bei diesem DIY-Service ist keine Kreditkartenautorisierung erforderlich.

7.4.3.3. Apple ist nicht für Arbeitskosten, die im Rahmen des DIY-Service anfallen, verantwortlich. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie Apple unter der oben angegebenen Telefonnummer oder besuchen Sie einen Apple Retail- oder AASP-Standort.

7.5. Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit der Hardwaredeckung sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6. Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern. 

7.7. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8. Sie sind gegebenenfalls für Versandkosten und Bearbeitungsgebühren verantwortlich, wenn der Service für das versicherte Produkt nicht in dem Land erbracht werden kann, in dem Sie einen Anspruch geltend machen. Dies gilt nicht, wenn es sich um das Land handelt, in dem das Produkt gekauft wurde. Wenn der Hardwareschutz-Service außerhalb des Landes durchgeführt wird, in dem das Produkt gekauft wurde, behält sich Apple vor, Produkte und Teile Ihres versicherten Produkts mit vergleichbaren Produkten und Teilen, die dem lokalen Standard entsprechen, zu reparieren oder durch solche zu ersetzen.

7.9. Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232), woraufhin die Seriennummer des versicherten Geräts angefordert wird, bevor Sie Unterstützung erhalten. 

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de/ oder locate.apple.com/ch/fr

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

 

8. Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1. Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1. Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2. Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3. Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken; 

8.1.4. Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile einsenden, die nicht unter den Hardwareschutz fallen (z. B. Hüllen, Cases usw.), da diese nicht zurückgegeben werden können;

8.1.5. Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6. Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 

8.2. Apple wird Ihr versichertes Produkt mit den ursprünglichen Konfigurationen zurückgeben bzw. ein Ersatzgerät mit den Konfigurationen des ursprünglichen versicherten Produkts zur Verfügung stellen, vorbehaltlich möglicher Updates. Apple kann im Rahmen der Reparatur oder beim Ersatz Ihres versicherten Produkts macOS-Updates installieren, die verhindern, dass auf dem versicherten Produkt eine frühere Version von macOS wiederhergestellt werden kann. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Produkt installiert sind, sind infolge eines macOS-Updates möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel oder funktionieren damit nicht mehr. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.3. Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Vertreter ihren Verpflichtungen gemäß dieser Police nicht nachkommen, haften im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.

9. Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1. Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2. Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10. Vertragsbeendigung

10.1. Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung bei Apple telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland. Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen. 

10.2. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen. 

10.3. Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen. In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.3.2. wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen. 

10.3.3. Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.4. Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11. Übertragung der Police

11.1. Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere, mindestens achtzehn (18) Jahre alte, in der Schweiz wohnhafte Person übertragen, wobei diese Person als neuer Versicherungsnehmer für den restlichen Abdeckungszeitraum versichert wird.

11.2. Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen einer unabsichtlichen Beschädigung mitteilen.

11.3. Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Deckungsnachweis für den Erwerber einer Police ausstellen.

12. Reklamationen

12.1. AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland 

Telefonisch: Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online: Über "Apple kontaktieren" unter support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich: In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter apple.com/chde/retail/storelist/ oder apple.com/chfr/retail/storelist/ aufgeführt ist

12.2. Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie möglicherweise dazu berechtigt, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird. Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3. Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva

PF 181

8024 Zürich

Schweiz

Telefonisch: 044 211 30 90

Per E-Mail: help@versicherungsombudsman.ch

 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2 

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch: 1890 88 20 90 oder +353 16620899

Per E-Mail: info@fspo.ie 

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4. Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

12.5. Da die AIG Europe S.A. eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg ist, können Sie zusätzlich zu dem oben dargelegten Beschwerdeverfahren hinsichtlich aller Beschwerden, die Sie in Bezug auf diese Police haben, die Schlichtungsstellen in Luxemburg anrufen. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstellen in Luxemburg sind auf der Website der AIG Europe S.A. zu finden: aig.lu/.

13. Haftpflichtversicherung (Leasing des versicherten Produkts)

13.1 Konzept der Haftpflichtversicherung

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Haftpflichtversicherung für eigene Rechnung".

13.2 Definitionen

Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

"Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts. 

"Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

"Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3 Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags. 

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen. 

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4 Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können. 

13.5 Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt. 

13.6 Beendigung der Leasingvereinbarung

Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft. 

13.7 Variante

Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14. Allgemeine Informationen

14.1. Diese Police wird nach schweizerischem Recht geregelt. Sie und AIG vereinbaren, sich der Rechtsprechung der Gerichte in Zürich, Schweiz, zu unterstellen, um alle Rechtsstreitigkeiten, die sich gemäß oder im Zusammenhang mit diesem Recht ergeben, gemäß dem verbindlichen Verfahrensrecht der Schweiz zu lösen. 

14.2. Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3. Diese Versicherung wird von der AIG Europe S.A. abgeschlossen, einem Versicherungsunternehmen eingetragen unter der Nummer B 218806 im Handels- und Firmenregister (RCS) von Luxemburg. Die AIG Europe S.A. hat ihren Hauptsitz in der 35 D Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg, www.aig.lu/. Die AIG Europe S.A. ist durch das luxemburgische Finanzministerium (Luxembourg Ministère des Finances) zugelassen und wird überwacht durch die Versicherungskommission (Commissariat aux Assurances) mit Sitz in 7 Boulevard Joseph II, L-1840 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, Tel.: (+352) 22 69 11–1, caa@caa.lu, www.caa.lu/

Die AIG Europe S.A., Bertrange, Zweigstelle Opfikon, hat ihren eingetragenen Sitz in der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Die Zweigstelle ist eingetragen unter der Nummer CHE-107.381.353 und wird im Hinblick auf Geschäftstransaktionen in der Schweiz von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Financial Market Supervisory Authority – FINMA) reguliert. Kontaktdaten der FINMA: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz, Telefon +41 31 3279100, Fax +41 31 3279101, E-Mail: info@finma.ch 

Homepage: www.finma.ch/

Ein Bericht über die Bonität und Finanzlage der AIG Europe S.A. ist gegebenenfalls unter www.aig.lu/ zu finden.

Kundeninformationen gemäß dem Schweizerischen Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag [SR 221.229.1] 

Verarbeitung und Aufbewahrung personenbezogener Daten

Die AIG verarbeitet Daten, die aus Vertragsdokumenten stammen oder auf den Abschluss des Vertrags zurückgehen, und nutzt diese Daten vor allem zur Berechnung von Prämien, zur Einschätzung von Risiken, zur Schadensabwicklung sowie zur Durchführung von statistischen Auswertungen und für das Marketing. Die Daten werden physisch und/oder elektronisch aufbewahrt oder gespeichert und nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht oder vernichtet. Die AIG ist berechtigt, Daten, die zur Vertragsbetreuung erforderlich sein könnten, an Dritte in der Schweiz oder im Ausland weiterzugeben, insbesondere an Mitversicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie an Unternehmen in der Schweiz oder im Ausland, die zur AIG, Inc. gehören. Besteht der Verdacht einer Verletzung in Bezug auf Eigentum oder Dokumente oder falls die AIG den Vertrag aufgrund falscher Schadensangaben oder -nachweise (Art. 40 Versicherungsvertragsgesetz) kündigt, kann dies dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) zur Eintragung in das zentrale Informationssystem gemeldet werden. Die AIG ist darüber hinaus berechtigt, sachdienliche Informationen von staatlichen Stellen und anderen Dritten einzuholen, insbesondere über vergangene Schadensfälle. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, von der AIG die Bereitstellung von Informationen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Verarbeitung ihn betreffender Daten zu verlangen. Die Zustimmung zur Datenverarbeitung kann jederzeit widerrufen werden.

14.4. Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

Die Bedingungen dieser Police können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.

 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG 

Die AIG Europe S.A., Luxemburg, Niederlassung Opfikon, verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelperson identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Fersicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung
  • Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten
  • Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.
  • Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte
  • Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes
  • Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten – Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt. 

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden. Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen. Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen. Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen – Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren oder um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an dataprotection-ch@aig.com, oder schreiben Sie an AIG Europe S.A., Luxemburg, Niederlassung Opfikon, Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter www.aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031.html. Sie können auch eine Kopie anfordern, indem Sie wie oben genannt Kontakt aufnehmen.

031919 AC+ Switzerland v1.1a - German

AppleCare+ für Mac

Versicherungsbedingungen – Schweiz
Produktinformationsblatt  Versicherungsbedingungen

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem Mac sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/chfr/legal/statutory-warranty (wenn Sie französischsprachig sind) oder apple.com/chde/legal/statutory-warranty (wenn Sie deutschsprachig sind).

 

Wir danken Ihnen für den Kauf von AppleCare+, einer Versicherungsdeckung durch die Opfikon-Niederlassung der AIG Europe S.A., Luxembourg ("AIG"), womit Ihr Mac gemäß den in dieser Police aufgeführten Bedingungen versichert wird. 

Mit AppleCare+ werden die Reparatur oder der Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.13).  

1.              Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung: 

  

1.1.           "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch begrenzten Kontakt mit Flüssigkeit, z. B. verschüttete Flüssigkeiten) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist.  Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2.           "AIG" bezeichnet das Unternehmen AIG Europe S.A. mit eingetragenem Sitz unter der Adresse D Avenue John F. Kennedy 35, 1855, Luxembourg befindet , und die über ihre Zweigniederlassung in der Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, die im Handelsregister mit der Nr.  CHE-107.381.353 eingetragen ist, tätig ist.

1.3.           "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4.           "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5.           "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6.           "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplus.

1.7.           "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten. 

1.8.           "Mahnung" bedeutet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.  

1.9.           "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt. 

1.10.        "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat. 

1.11.        "Verbraucher-Software" bezeichnet die Softwareanwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind oder für den Betrieb mit dem versicherten Produkt ausgelegt sind.

1.12.        "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum. 

1.13.        "Versichertes Produkt" bezeichnet das Produkt der Mac-Linie der Desktop- und Notebook-Computermodelle der Marke Apple, das durch die Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifizierbar ist, sowie das Original-Zubehör der Marke Apple, das in derselben Verpackung mitgeliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens sechzig (60) Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben oder geleast worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14.        "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.   

1.15.        "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den im Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für das versicherte Produkt 5 % beträgt. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Satz ändern kann.

1.16.        "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.17.        "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.  

1.18.        "macOS" bezeichnet das Apple-Betriebssystem des versicherten Produkts.

1.19.        "macOS Server" bezeichnet die Betriebssystem-Serversoftware der Marke Apple. 

1.20.        "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Prämienzahlung. 

1.21.        "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.22.        "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.23.        "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Kategorie-1-Anspruch aus Unfallschäden:

99 CHF

Unfallschaden, der nur das Display betrifft

Unfallschäden, die nur das externe Gehäuse betreffen

Kategorie-2-Anspruch aus Unfallschäden:

299 CHF

Alle anderen Unfallschäden

 

Die Selbstbeteiligung haben Sie bei jedem Unfallschadensanspruch zu bezahlen, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Damit die Selbstbeteiligung für den Anspruch der Kategorie 1 aus Unfallschäden angewendet werden kann, darf das versicherte Produkt keinen weiteren Schaden als den reinen Bildschirmschaden (wenn zutreffend) oder den reinen externen Gehäuseschaden (wenn zutreffend) haben, wenn dieser zusätzliche Schaden Apple daran hindern würde, den Bildschirm oder das externe Gehäuse des versicherten Produkts zu reparieren. Reine Bildschirmreparaturen sind nur für versicherte Produkte verfügbar, die einen Bildschirm haben. Versicherte Produkte mit zusätzlichen Schäden fallen in die Kategorie der Ansprüche aus allen anderen Unfallschäden und für sie wird eine Selbstbeteiligung in Höhe des Betrags fällig, der für Ansprüche aus Unfallschäden der Kategorie 2 gilt.

1.24.        "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.25.        "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr berechnet wird.

1.26.        "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird. 

2.              Die Police

2.1.           Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2.           Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products,, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3.           Die Prämie für Ihre Police beträgt:

iMac:

249 CHF

iMac Pro:

249 CHF

Mac mini:

129 CHF

Mac Pro:

299 CHF

MacBook:

299 CHF

MacBook Air:

299 CHF

MacBook Pro 13":

349 CHF

MacBook Pro 15":

479 CHF

 

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3.              Abdeckungszeitraum

3.1.           Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 36 Monate nach dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Versicherungsschutz erworben haben. Das Kaufdatum Ihrer Police ist auf dem Versicherungsschein angegeben.

3.2.           Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für Unfallschäden geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3.           Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4.              Deckung

4.1.           Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG nach eigenem Ermessen arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt: 

4.1.1.       Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder 

4.1.2.       falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt. 

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2.           Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren.  Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3.           Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Die Selbstbeteiligung kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. 

4.4.           Abdeckungsgrenze: Während des Deckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.  

4.5.           Technischer Support.  Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrages geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple, die Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet, zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten zusätzlichen Supports, der am Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst macOS, die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Version von macOS und der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt. Apple wird außerdem technischen Support mittels der grafischen Benutzerschnittstelle für Probleme mit der Serveradministration und der Netzwerkverwaltung in der Apple-Software macOS Server auf einem Mac erbringen.

5.              Ausschlüsse

5.1.           Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1.       nicht versicherte Produkte;

5.1.2.       vorbeugende Wartung wie routinemäßige Servicearbeiten oder Reinigung des versicherten Produkts, wenn kein zugrunde liegendes Problem mit der Hardware oder Software besteht;

5.1.3.       Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Folgendes verursacht werden:

5.1.1.1.   Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war; 

5.1.1.2.   tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder        

5.1.1.3.   Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden; 

5.1.4.       ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.5.       den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;  

5.1.6.       ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.7.       einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.8.       einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde; 

5.1.9.       Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Brand, Rauch, Explosion, Blitzschlag, Wind, Wasser, Überschwemmung, Erdbeben, Vulkanausbruch, Springflut, Erdrutsch, Hagel oder höhere Gewalt entstehen, oder

5.1.10.    übermäßige oder katastrophale physische Schäden an dem versicherten Produkt (z. B. Produkte, die gequetscht oder verbogen wurden) oder übermäßige oder katastrophale Schäden an dem versicherten Produkt durch erheblichen Flüssigkeitskontakt (z. B. Produkte, die in Flüssigkeit eingetaucht wurden);

5.1.11.    Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Materialien oder das Vorhandensein von Materialien verursacht werden, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen (z. B. biologische Materialien);

5.1.12.    Serviceleistungen zur Installation, Entfernung oder Entsorgung des versicherten Produkts; 

5.1.13.    Bereitstellung eines Produkts für die Zeit, in der das versicherte Produkt im Rahmen des Hardwareschutzes repariert oder ersetzt wird; 

5.1.14.    Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung des versicherten Produkts; diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2.           Technischer Support. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.2.1.       die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts, von macOS oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, die gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt nicht vorgesehen ist;

5.2.2.       Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich des Betriebssystems macOS und der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3.       Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt, mit macOS, macOS Server oder der Verbraucher-Software;

5.2.4.       die Nutzung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. die in keinem Zusammenhang mit der Verbraucher-Software oder den Verbindungsschwierigkeiten mit dem versicherten Produkt steht;

5.2.5.       Software mit Ausnahme von macOS, macOS Server oder Verbraucher-Software;

5.2.6.       macOS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.7.       Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 

5.2.8.       macOS-Software für Server, ausgenommen mittels Verwendung der grafischen Benutzerschnittstelle für Probleme mit der Serveradministration und der Netzwerkverwaltung in macOS Server auf dem versicherten Produkt;

5.2.9.       Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind, einschließlich Wiederherstellung und Neuinstallation von solchen Softwareprogrammen oder Benutzerdaten;

5.2.10.    Webbrowser, E-Mail Programme und Internetdienstanbieter-Software von Drittanbietern oder die zu ihrer Nutzung erforderlichen Konfigurationseinstellungen von macOS; oder

5.2.11.    Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6.              Allgemeine Vereinbarungen

6.1.           Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben. 

6.2.           Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1.       Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile. 

6.2.2.       Deckungsgrenzen. Die Deckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Deckungsausschlüssen. 

6.2.3.       Prämienzahlung und Abdeckung.Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können.   Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt.  Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten.  Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4.       Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich beendet gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz, wenn Sie mit Ihren Ratenzahlungen bis zu dem in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten. 

6.2.5.       Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.6.       Ihr Wohnsitz und Alter. 

6.2.6.1.   Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind. 

6.2.6.2.   Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in der Schweiz ansässigen Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben. 

6.2.7.       Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt. 

7.              Einreichen eines Anspruchs

7.1.           Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald als möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder woanders) oder einen autorisierten Apple Service Provider besuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact oder uns anrufen (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232).Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2.           Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3.           Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.  

7.4.           Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können unter Verwendung einer der folgenden Serviceoptionen geltend gemacht werden:

7.4.1.       Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Es wird dann eine Reparatur vorgenommen oder ein Ersatz bereitgestellt, gemäß der Beschreibung in Ziffer 4.2. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder ein Ersatz zur Verfügung steht (falls dieser Fall eintreten sollte), werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt im Apple Store oder bei dem Autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/chde/retail or apple.com/chfr/retail.

7.4.2.       Vor-Ort-Service. Vor-Ort-Service steht für versicherte Produkte zur Verfügung, wenn sich das versicherte Produkt in einem Umkreis von 50 Meilen (80 Kilometern) von einem von Apple autorisierten Apple Onsite Service Provider befindet. Wenn Apple feststellt, dass Vor-Ort-Service zur Verfügung steht, entsendet Apple einen Techniker an den Ort, an dem sich das versicherte Produkt befindet. Der Service wird dann entweder vor Ort erbracht, oder der Techniker bringt das versicherte Produkt zur Reparatur zu einem Autorisierten Apple Service Provider oder zu einem Standort des Apple Repair Service (ARS). Wenn das versicherte Produkt bei einem Autorisierten Apple Service Provider oder an einem Standort des Apple Repair Service repariert wird, organisiert Apple nach der Reparatur den Transport des versicherten Produkts an Ihre Adresse. Wenn dem Techniker zu der vereinbarten Zeit kein Zugriff auf das versicherte Produkt gewährt wird, können für alle weiteren Vor-Ort-Besuche Gebühren erhoben werden. Gemäß Ziffer 4.1 gilt, dass in dem Fall, in dem eine Reparatur nicht möglich ist, ein Ersatz bereitgestellt wird. Apple organisiert dann den Transport des Ersatzes für das versicherte Produkt an Ihre Adresse.

7.4.3.       Do-it-yourself-Service ("DIY").Ein DIY-Service ist für leicht austauschbare Produkte, Teile oder Zubehörteile wie z. B. Mäuse oder Tastaturen verfügbar, die ohne Werkzeug ausgetauscht werden können. Wenn der DIY-Service unter den jeweiligen Umständen zur Verfügung steht, findet das folgende Vorgehen Anwendung.

7.4.3.1.     DIY-Service, bei dem Apple die Rückgabe des ersetzten Produkts, Teils oder Zubehörteils verlangt. Apple kann als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Austauschprodukts, der Austauschkomponente oder des Austauschzubehörs und für die anfallenden Versandkosten eine Kreditkartenautorisierung verlangen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, eine Kreditkartenautorisierung zu ermöglichen, steht Ihnen dieser DIY-Service unter Umständen nicht zur Verfügung und Apple wird Ihnen alternative Möglichkeiten der Garantieleistung anbieten. Apple sendet Ihnen ein Austauschprodukt, Austauschteil oder Austauschzubehörteil, gegebenenfalls mit Installationsanleitungen sowie Anweisungen für die Rückgabe des ausgetauschten Produkts, Teils oder Zubehörs. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und berechnet nichts für das Produkt, Teil oder Zubehörteil und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse. Falls Sie das zu ersetzende Produkt, die zu ersetzende Komponente oder das zu ersetzende Zubehör nicht zurückgeben oder wenn Sie ein zu ersetzendes Produkt, eine zu ersetzende Komponente oder ein zu ersetzendes Zubehör zurückgeben, das bzw. die nicht das versicherte Produkt ist, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

7.4.3.2.     DIY-Service, bei dem Apple keine Rückgabe des ersetzten Produkts, Teils oder Zubehörteils verlangt. Apple sendet Ihnen ein Austauschprodukt, Austauschteil oder Austauschzubehörteil, gegebenenfalls zusammen mit Installationsanleitungen sowie Voraussetzungen für die Rückgabe des ausgetauschten Produkts, Teils oder Zubehörs. Bei diesem DIY-Service ist keine Kreditkartenautorisierung erforderlich.

7.4.3.3.     Apple ist nicht für Arbeitskosten, die im Rahmen des DIY-Service anfallen, verantwortlich. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie Apple unter der oben angegebenen Telefonnummer oder besuchen Sie einen Apple Retail- oder AASP-Standort.

7.5.           Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit der Hardwaredeckung sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6.           Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern. 

7.7.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8.           Sie sind gegebenenfalls für Versandkosten und Bearbeitungsgebühren verantwortlich, wenn der Service für das versicherte Produkt nicht in dem Land erbracht werden kann, in dem Sie einen Anspruch geltend machen. Dies gilt nicht, wenn es sich um das Land handelt, in dem das Produkt gekauft wurde. Wenn der Hardwareschutz-Service außerhalb des Landes durchgeführt wird, in dem das Produkt gekauft wurde, behält sich Apple vor, Produkte und Teile Ihres versicherten Produkts mit vergleichbaren Produkten und Teilen, die dem lokalen Standard entsprechen, zu reparieren oder durch solche zu ersetzen.

7.9.           Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232), woraufhin die Seriennummer des versicherten Geräts angefordert wird, bevor Sie Unterstützung erhalten. 

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de/ oder locate.apple.com/ch/fr

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

 

8.              Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1.           Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1.       Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2.       Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3.       Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken; 

8.1.4.       Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile einsenden, die nicht unter den Hardwareschutz fallen (z. B. Hüllen, Cases usw.), da diese nicht zurückgegeben werden können;

8.1.5.       Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6.       Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 

8.2.           Apple wird Ihr versichertes Produkt mit den ursprünglichen Konfigurationen zurückgeben bzw. ein Ersatzgerät mit den Konfigurationen des ursprünglichen versicherten Produkts zur Verfügung stellen, vorbehaltlich möglicher Updates. Apple kann im Rahmen der Reparatur oder beim Ersatz Ihres versicherten Produkts macOS-Updates installieren, die verhindern, dass auf dem versicherten Produkt eine frühere Version von macOS wiederhergestellt werden kann. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Produkt installiert sind, sind infolge eines macOS-Updates möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel oder funktionieren damit nicht mehr. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.3.           Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Vertreter ihren Verpflichtungen gemäß dieser Police nicht nachkommen, haften im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.

9.              Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1.           Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2.           Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10.            Vertragsbeendigung

10.1.        Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung bei Apple telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland.  Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen. 

10.2.        Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.  

10.3.        Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1.    Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen.  In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.3.2.    wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen. 

10.3.3.    Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.4.        Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11.            Übertragung der Police

11.1.        Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere, mindestens achtzehn (18) Jahre alte, in der Schweiz wohnhafte Person übertragen, wobei diese Person als neuer Versicherungsnehmer für den restlichen Abdeckungszeitraum versichert wird.

11.2.        Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3.        Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Deckungsnachweis für den Erwerber einer Police ausstellen.

12.            Reklamationen

12.1.        AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online:

Über "Apple kontaktieren" unter  support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter apple.com/chde/retail/storelist/ oder apple.com/chfr/retail/storelist/ aufgeführt ist

 

12.2.        Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie möglicherweise dazu berechtigt, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird.  Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3.        Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva

PF 181

8024 Zürich

Schweiz

Telefonisch:       044 211 30 90

Per E-Mail:                help@versicherungsombudsman.ch

 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2 

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch:  1890 88 20 90 oder +353 16620899

Per E-Mail:            info@fspo.ie  

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4.        Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

12.5.        Da AIG Europe S.A. eine in Luxemburg ansässige Versicherungsgesellschaft ist, können zusätzlich zu dem oben beschriebenen Beschwerdeverfahren Beschwerden an die Schlichtungsstelle in Luxemburg gemeldet werden. Die Kontaktdaten der luxemburgischen Schlichtungsstelle für Beschwerden sind auf der Webseite von AIG Europe S.A. verfügbar: http://www.aig.lu/.

13.           Haftpflichtversicherung (Leasing des versicherten Produkts)

13.1         Konzept der Haftpflichtversicherung

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Haftpflichtversicherung für eigene Rechnung".

13.2         Definitionen

                  Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

                  "Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts. 

                  "Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

                  "Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3         Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags. 

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen. 

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4         Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

                  Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können. 

13.5         Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt. 

13.6         Beendigung der Leasingvereinbarung

                  Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft. 

13.7         Variante

                  Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

                  Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14.            Allgemeine Informationen

14.1.        Diese Police wird nach schweizerischem Recht geregelt. Sie und AIG vereinbaren, sich der Rechtsprechung der Gerichte in Zürich, Schweiz, zu unterstellen, um alle Rechtsstreitigkeiten, die sich gemäß oder im Zusammenhang mit diesem Recht ergeben, gemäß dem verbindlichen Verfahrensrecht der Schweiz zu lösen.  

14.2.        Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3.        Dieser Versicherungsvertrag wird abgeschlossen mit AIG Europe S.A., einem Versicherungsunternehmen mit R.C.S. Luxembourg Nummer B 218806. AIG Europe S.A. hat ihren Hauptsitz an der D Avenue John F. Kennedy 35, 1855, Luxembourg, http://www.aig.lu/. AIG Europe S.A. verfügt über eine Bewilligung des luxemburgischen Ministère des Finances und untersteht der Aufsicht durch das Commissariat aux Assurances 7, boulevard Joseph II, L-1840 Luxembourg, GD de Luxembourg, Tel.: (+352) 22 69 11 - 1, caa@caa.lu,http://www.caa.lu/

AIG Europe S.A., Bertrange, Zweigniederlassung Opfikon hat ihren Sitz an der Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg, ist im Handelsregister des Kantons Zürich unter der Nummer CHE-107.381.353 registriert und untersteht der Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Die Kontaktangaben der FINMA lauten wie folgt: Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Telefon +41 31 327 91 00, Fax +41 31 327 91 01, E-Mail: info@finma.ch

Homepage: www.finma.ch.

Falls ein Bericht über die Finanzlage der AIG Europe S.A. verfügbar ist, kann dieser unter http://www.aig.lu/ abgerufen werden.

Falls ein Bericht über die Finanzlage der AIG Europe S.A., Bertrange, Zweigniederlassung Opfikon verfügbar ist, kann dieser unter www.aig.ch abgerufen werden.

Kundeninformationen gemäss dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (SR 221.229.1)

Bearbeitung und Speicherung von Personendaten

AIG bearbeitet Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen oder aus der Vertragsdurchführung ergeben und verwendet diese insbesondere zur Prämienberechnung, Risikoklärung, Schadenbearbeitung, statistischen Auswertung und Vermarktung. Die Daten werden physisch und/oder elektronisch gespeichert und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht oder vernichtet. AIG ist berechtigt, die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten an relevante Dritte im In- und Ausland, insbesondere an Mit- und Rückversicherer sowie an Unternehmen im In- und Ausland, die der AIG, Inc. angehören, weiterzugeben. Die Daten dürfen bei Verdacht auf Sach- oder Urkundendelikte oder bei Kündigung des Vertrages durch AIG wegen betrügerischer Angaben als Beweismittel (Art. 40 Versicherungsvertragsgesetz) in einem Bericht an den Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) zur Aufnahme in das zentrale Informationssystem weitergegeben werden. AIG ist ferner ermächtigt, bei Behörden und sonstigen Dritten sachdienliche Auskünfte, insbesondere über vergangene Schadensfälle, einzuholen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, von AIG Auskunft über die Bearbeitung der ihn betreffenden Daten zu verlangen. Die Einwilligung in die Datenbearbeitung kann jederzeit widerrufen werden.

14.4.        Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

Die Bedingungen dieser Polizze können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.

 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG 

AIG Europe S.A., Luxembourg, Niederlassung Opfikon verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelperson identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

• Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung

• Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten

• Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.

• Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte

• Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes

• Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten – Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt. 

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden.  Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen.  Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.  Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen – Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren oder  um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an dataprotection-ch@aig.com oder schreiben Sie an AIG Europe S.A., Luxembourg, Niederlassung Opfikon, Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031. Sie können auch eine Kopie anfordern, indem Sie wie oben genannt Kontakt aufnehmen.

102218 AC+ Mac Switzerland v1.1 – German

AppleCare+ für Mac

Versicherungsbedingungen – Schweiz
Produktinformationsblatt  Versicherungsbedingungen

HINWEIS ZU VERBRAUCHERSCHUTZGESETZEN:

AppleCare+ ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Ihrem Mac sowie den Bedarf an technischer Unterstützung abdeckt. AppleCare+ bietet keine Abdeckung für Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung. Diese Art von Defekten wird separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben. In der Schweiz haben Verbraucher unter dem Schweizerischen Obligationenrecht für zwei Jahre ab Lieferung das Recht auf eine kostenlose Reparatur, Ersatz, Rabatt oder Rückerstattung durch den Verkäufer von Waren, die zum Lieferzeitpunkt nicht mit dem Kaufvertrag übereingestimmt haben. Weitere Informationen finden Sie unter apple.com/chfr/legal/statutory-warranty (wenn Sie französischsprachig sind) oder apple.com/chde/legal/statutory-warranty (wenn Sie deutschsprachig sind).

 

Im Rahmen der Pläne für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nimmt AIG Europe Ltd ("AEL") eine Umstrukturierung vor und beabsichtigt, das Versicherungsgeschäft auf AIG Europe S.A. ("AIG Europe") mit einem voraussichtlichen Inkrafttreten am 1. Dezember 2018 zu übertragen. AIG Europe ist Mitglied derselben Unternehmensgruppe wie AEL. Im Zuge der Umstrukturierung wird Ihre Versicherungspolice auf AIG Europe übertragen. Dies wird sich allerdings nicht auf den angebotenen Versicherungsumfang auswirken. Bitte besuchen Sie www.aig.com/Brexit für weitere Informationen bezüglich der geplanten Übertragung sowie Ihrer Rechte.

Wir danken Ihnen für den Kauf von AppleCare+, einer Versicherungsdeckung durch die Opfikon-Niederlassung der AIG Europe Limited, London ("AIG"), womit Ihr Mac gemäß den in dieser Police aufgeführten Bedingungen versichert wird. 


Mit AppleCare+ werden die Reparatur oder der Ersatz Ihres Geräts im Falle eines Unfallschadens oder einer Batterieentladung und der Zugang zum technischen Telefonsupport von Apple (wie in Ziffer 4.5 dargelegt) abgedeckt.

Die Police wird von Apple und autorisierten Apple-Händlern vertrieben. Apple bearbeitet im Namen von AIG auch Ansprüche und jegliche von Ihnen gemeldeten Beschwerden (genauere Informationen hierzu finden Sie in Ziffer 12).

AppleCare+ deckt weder Verlust noch Diebstahl Ihres Geräts noch Fehler aufgrund von Defekten in Ihrem Gerät (wie in Ziffer 5.1.9 geregelt) ab. Fehler werden jedoch von Ihren Rechten unter den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für den AppleCare+-Versicherungsschutz gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben (gemäß Ziffer 5.1.13).  

1.              Definitionen

Jedes Wort oder jeder Ausdruck, das bzw. der in dieser Police in Großbuchstaben erscheint, wird in diesem Abschnitt "Definitionen" definiert und hat an jeder Stelle in dieser Police dieselbe Bedeutung: 

1.1.          "Unfallschaden" bezeichnet einen äußerlichen Schaden, Bruch oder Ausfall Ihres versicherten Produkts aufgrund eines unvorhergesehenen und unbeabsichtigten Ereignisses, das entweder aufgrund des Umgangs (z. B. durch Herunterfallen des versicherten Produkts oder durch begrenzten Kontakt mit Flüssigkeit, z. B. verschüttete Flüssigkeiten) oder aufgrund eines externen Ereignisses (z. B. extreme Umwelt- oder atmosphärische Bedingungen) eingetreten ist.  Der Schaden muss die Funktionalität Ihres versicherten Produkts beeinträchtigen, z. B. Risse im Display, die die Sichtbarkeit des Displays beeinträchtigen.

1.2.          "AIG" bezeichnet das Unternehmen AIG Europe Limited mit eingetragenem Sitz unter der Adresse The AIG Building, 58 Fenchurch Street, London EC3M 4AB, Vereinigtes Königreich, und die über ihre Zweigniederlassung in der Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz, die im Handelsregister mit der Nr.  CHE-107.381.353 eingetragen ist, tätig ist.

1.3.          "Apple" bezeichnet Apple Distribution International (oder seine Beauftragten), das diese Police vertreibt, verkauft und verwaltet und die Ansprüche und Beschwerden im Namen von AIG bearbeitet.

1.4.          "Autorisierter Apple Service Provider" bezeichnet einen Drittanbieter, der als Apple-Beauftragter für die Bearbeitung von Ansprüchen im Namen von AIG bevollmächtigt wurde. Eine Liste dieser Provider finden Sie unter locate.apple.com/ch/de oder locate.apple.com/ch/fr.

1.5.          "Autorisierter Apple-Händler" bezeichnet Dritte, die von Apple für den Vertrieb dieser Police und zugleich für den Verkauf der versicherten Produkte ermächtigt werden.

1.6.          "AppleCare+-Details" bezeichnet die Support-Website apple.com/legal/sales-support/applecare/applecareplusmac.

1.7.          "Eingeschränkte Apple-Garantie" bezeichnet die von Apple gewährte freiwillige Herstellergarantie (gemäß den eigenständigen Leistungsbedingungen) für Käufer oder Leasingnehmer der versicherten Produkte, die zusätzliche Rechte gewährt, die neben und nicht anstelle der Rechte durch die Verbraucherschutzgesetze gelten. 

1.8.          "Mahnung" bedeutet das Schreiben des autorisierten Apple-Händlers, in dem dieser Ihnen mitteilt, dass Sie mit Ihren Ratenzahlungen in Verzug sind und/oder dass Sie in Verzug gemäß der Zahlungsplanvereinbarung sind.  

1.9.          "Batterieentladung" bezeichnet im Zusammenhang mit dem versicherten Produkt den Zustand, bei dem die Fähigkeit der Batterie des versicherten Produkts, eine elektrische Ladung zu halten, weniger als achtzig Prozent (80 %) gegenüber ihrer Original-Spezifikation beträgt. 

1.10.       "Geschäftskunde" bezeichnet einen Kunden, der sich im Online-Store des Unternehmens Apple registriert und dort sein versichertes Produkt erworben hat. 

1.11.       "Verbraucher-Software" bezeichnet die Softwareanwendungen der Marke Apple, die auf dem versicherten Produkt vorinstalliert sind oder für den Betrieb mit dem versicherten Produkt ausgelegt sind.

1.12.       "Abdeckungszeitraum" bezeichnet den in Ziffer 3.1 genannten Zeitraum. 

1.13.       "Versichertes Produkt" bezeichnet das Produkt der Mac-Linie der Desktop- und Notebook-Computermodelle der Marke Apple, das durch die Produktseriennummer auf Ihrem Versicherungsschein identifizierbar ist, sowie das Original-Zubehör der Marke Apple, das in derselben Verpackung mitgeliefert wird. Das versicherte Produkt darf höchstens sechzig (60) Tage vor dem Abschluss dieser Police neu von Apple oder einem autorisierten Apple-Händler erworben oder geleast worden sein. Wurde das Eigentum am versicherten Produkt auf Sie übertragen, muss der Versicherungsschutz ebenfalls gemäß Ziffer 11 dieser Police auf Sie übertragen worden sein.

1.14.       "Hardwareschutz" bezeichnet die Abdeckung, die für die Reparatur oder den Ersatz Ihres versicherten Produkts aufgrund von Ereignissen wie Unfallschaden und Batterieentladung bereitgestellt wird.   

1.15.       "Versicherungssteuer" bezeichnet die in der Prämie enthaltene Versicherungssteuer, die zu den im Kaufzeitpunkt geltenden Sätzen zu bezahlen ist und die für das versicherte Produkt 5 % beträgt. Bitte beachten Sie, dass sich dieser Satz ändern kann.

1.16.       "Rate" bezieht sich auf jede Zahlung, die Sie unter einer Zahlungsplanvereinbarung leisten, einschließlich Prämien- und Zinszahlung.

1.17.       "Versichertes Ereignis" bezeichnet (a) einen Unfallschaden an Ihrem versicherten Produkt und/oder eine Batterieentladung und/oder (b) die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des technischen Support, jeweils während des Abdeckungszeitraums.  

1.18.       "macOS" bezeichnet das Apple-Betriebssystem des versicherten Produkts.

1.19.       "macOS Server" bezeichnet die Betriebssystem-Serversoftware der Marke Apple. 

1.20.       "Zahlungsplanvereinbarung" bezieht sich auf den Vertrag zwischen Ihnen und dem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft zur Finanzierung der Prämienzahlung. 

1.21.       "Versicherungsschein" bezeichnet den Nachweis der Abdeckung, den Sie beim Kauf dieser Police erhalten und der Ihre Versicherungsdaten und die Seriennummer des versicherten Produkts, für das diese Police gilt, beinhaltet. Wenn Sie diese Police in einem Apple Store oder über einen autorisierten Apple-Händler abgeschlossen haben, kann Ihr Original-Kaufbeleg auch als Versicherungsschein dienen.

1.22.       "Police" bezeichnet dieses Versicherungsdokument, in dem die AppleCare+-Versicherungsbedingungen aufgeführt sind, das zusammen mit dem beim Kauf von AppleCare+-erhaltenen Versicherungsschein Ihren Versicherungsvertrag mit AIG darstellt.

1.23.       "Selbstbeteiligung" bezeichnet Ihre Selbstbeteiligung, die je nach versichertem Produkt beträgt:

Kategorie-1-Anspruch aus Unfallschäden:

99 CHF

Unfallschaden, der nur das Display betrifft

Unfallschäden, die nur das externe Gehäuse betreffen

Kategorie-2-Anspruch aus Unfallschäden:

299 CHF

Alle anderen Unfallschäden

 

Die Selbstbeteiligung haben Sie bei jedem Unfallschadensanspruch zu bezahlen, den Sie in der Schweiz gemäß dieser Police geltend machen. Hinweis: Wenn Sie in einem anderen Land gemäß dieser Police einen Anspruch geltend machen, muss die Selbstbeteiligung in der Währung des Landes und in Höhe des in dem Land geltenden Satzes bezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter "AppleCare+-Details".

Damit die Selbstbeteiligung für den Anspruch der Kategorie 1 aus Unfallschäden angewendet werden kann, darf das versicherte Produkt keinen weiteren Schaden als den reinen Bildschirmschaden (wenn zutreffend) oder den reinen externen Gehäuseschaden (wenn zutreffend) haben, wenn dieser zusätzliche Schaden Apple daran hindern würde, den Bildschirm oder das externe Gehäuse des versicherten Produkts zu reparieren. Reine Bildschirmreparaturen sind nur für versicherte Produkte verfügbar, die einen Bildschirm haben. Versicherte Produkte mit zusätzlichen Schäden fallen in die Kategorie der Ansprüche aus allen anderen Unfallschäden und für sie wird eine Selbstbeteiligung in Höhe des Betrags fällig, der für Ansprüche aus Unfallschäden der Kategorie 2 gilt.

1.24.       "Prämie" bezeichnet den in Ziffer 2.3 ausgewiesenen Betrag, den Sie für den Versicherungsschutz gemäß dieser Police vereinbaren. Die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes ist in der Prämie enthalten.

1.25.       "Technischer Support" bezeichnet den Zugriff auf den technischen Support von Apple, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr einwandfrei funktioniert, für welchen von Apple außerhalb des Versicherungsschutzes für jede Anfrage eine Gebühr berechnet wird.

1.26.       "Sie/Ihr" bezeichnet die Person, die Eigentümer des versicherten Produkts ist, und jede weitere Person, auf die diese Police gemäß Ziffer 11 übertragen wird. 

2.              Die Police

2.1.          Ihr Versicherungsvertrag setzt sich zusammen aus dieser Police, in der die Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsschutzes gemäß AppleCare+ dargelegt sind, und Ihrem Versicherungsschein. Bitte überprüfen Sie beides genau, um sicherzustellen, dass Sie Ihren gewünschten Sicherungsschutz erhalten. Wenn Ihre Wünsche und Bedürfnisse oder Ihre Daten, auf denen diese Police basiert, sich ändern, müssen Apple und AIG möglicherweise ihre Unterlagen aktualisieren, und die Informationen in Ihrem Versicherungsschein müssen gegebenenfalls geändert werden.

2.2.          Sollten Sie einen Ersatz für den Versicherungsschein oder eine Kopie Ihrer Versicherungsdaten benötigen, gehen Sie bitte auf mysupport.apple.com/products,, und folgen Sie den Anweisungen.

2.3.          Die Prämie für Ihre Police beträgt:

iMac:

249 CHF

iMac Pro:

249 CHF

Mac mini:

129 CHF

Mac Pro:

299 CHF

MacBook:

299 CHF

MacBook Air:

299 CHF

MacBook Pro 13":

349 CHF

MacBook Pro 15":

479 CHF

 

Diese Preise beinhalten die Versicherungssteuer in Höhe des geltenden Satzes. Die Prämie muss beim Kauf der Police in bar oder per Abbuchung oder Kreditkarte bezahlt werden. Wenn Ihre Zahlung nicht fehlerfrei durchgeführt werden kann (z. B. wenn Ihre Abbuchung fehlgeschlagen oder Ihre Kreditkarte ungültig ist), werden Sie informiert und müssen dafür sorgen, dass die Zahlung durchgeführt werden kann. Tritt ein versichertes Ereignis vor Zahlung ein, haben Sie keinen Anspruch auf Abdeckung.

3.              Abdeckungszeitraum

3.1.          Ihr Hardwareschutz beginnt ab dem Datum, an dem Sie Ihre Police erworben haben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf Ihres versicherten Produkts erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Ihre Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf Ihres vom Hersteller gewährten zusätzlichen Schutzes, der ab dem Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Beide Abdeckungsarten enden 36 Monate nach dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Versicherungsschutz erworben haben. Das Kaufdatum Ihrer Police ist auf dem Versicherungsschein angegeben.

3.2.          Ihre Abdeckung endet möglicherweise früher, wenn Sie von Ihrem vertraglichen Kündigungsrecht gemäß Ziffer 10 Gebrauch gemacht haben oder wenn die Kündigung durch AIG gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie oder geltenden Rechtsvorschriften erfolgte. Wenn Sie nicht länger qualifiziert sind, einen Anspruch für Unfallschäden geltend zu machen, dauert Ihr Hardwareschutz für Batterieentladung und technischen Support bis zum Ende des Versicherungszeitraums an.

3.3.          Diese Police erstreckt sich nicht auf Schäden am versicherten Produkt aus einem versicherten Ereignis, das vor dem Erwerb dieser Police eingetreten ist.

4.              Deckung

4.1.          Hardwareschutz. Wenn Sie gemäß dem Abschnitt "Hardwareschutz" dieser Police einen berechtigten Anspruch geltend machen, wird AIG nach eigenem Ermessen arrangieren, dass Apple folgende Leistung vornimmt: 

4.1.1.      Reparatur des versicherten Produkts mithilfe neuer oder generalüberholter Teile, die neuen Teilen in Leistung und Zuverlässigkeit entsprechen; oder 

4.1.2.      falls eine Reparatur aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, die Bereitstellung eines Ersatzes für das versicherte Produkt in Form eines Geräts der Marke Apple, das dem Typ des versicherten Produktes entspricht und entweder neu ist oder einem neuen Gerät in Leistung und Zuverlässigkeit entspricht. Steht ein solches zu Ihrem versicherten Produkt passendes Gerät der Marke Apple nicht zur Verfügung, wird ein Gerät der Marke Apple, das zumindest funktional dem versicherten Originalprodukt entspricht (gemäß den geltenden Verbraucher-Software-Updates) bereitgestellt. Das Ersatzgerät der Marke Apple wird zum neuen versicherten Produkt gemäß diesem Versicherungsvertrag. Im Falle eines Ersatzes behalten Apple oder der autorisierte Apple Service Provider das versicherte Originalprodukt. 

Das versicherte Produkt kann nur repariert oder ersetzt werden, es wird aber keine Geldleistung von AIG an Sie fällig, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.

4.2.          Wenn Sie gemäß Ziffer 4.1 einen Ersatz erhalten, dürfen Apple oder der Autorisierte Apple Service Provider die neueste Software und das für das versicherte Produkt geltende Betriebssystem als Bestandteil der Abdeckung entsprechend dieser Police installieren.  Drittanwendungen, die auf dem versicherten Original-Produkt installiert sind, sind infolge eines Updates der Software oder des Betriebssystems möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel. Wenn Sie einen Anspruch nicht in dem Land geltend machen, in dem Sie das versicherte Produkt erworben haben, können Apple oder der autorisierte Apple Service Provider Produkte und Teile mit bzw. durch vergleichbare(n) lokale(n) Produkte(n) und Teile(n) reparieren oder ersetzen.

4.3.          Selbstbeteiligung. Bei jedem gültigen Anspruch wegen eines Unfallschadens, den Sie gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung an den Kosten des Anspruchs bezahlen, bevor Sie Anspruch auf Leistungen gemäß Ziffer 4.2 haben. Die Selbstbeteiligung kann an Apple oder den autorisierten Apple Service Provider in bar oder per Überweisung oder Kreditkarte bezahlt werden. 

4.4.          Abdeckungsgrenze: Während des Deckungszeitraums können maximal zwei Ansprüche wegen eines Unfallschadens geltend gemacht werden. Nach der Abwicklung des zweiten Anspruchs endet der Versicherungsschutz für Unfallschäden gemäß dieser Police. Ihre Abdeckung für technischen Support und Batterieentladung bleibt jedoch bis zum Ende des Abdeckungszeitraums bestehen.  

4.5.          Technischer Support.  Wenn Sie einen berechtigten Anspruch gemäß diesem Abschnitt Ihres Versicherungsvertrages geltend machen, können Sie auf die technische Support-Helpline von Apple, die Apple ansonsten nur gegen eine Einzelfallabrechnung anbietet, zugreifen, wenn Ihr versichertes Produkt nicht mehr fehlerfrei funktioniert. Diese Abdeckung beginnt nach Ablauf des gewährten zusätzlichen Supports, der am Datum des Kaufs bzw. Leasingbeginns Ihres versicherten Produkts beginnt. Der technische Support umfasst macOS, die Verbraucher-Software und wesentliche Verbindungsprobleme zwischen dem versicherten Produkt und einem AirPort-Gerät, einem Apple TV oder einem kompatiblen, drahtlosen Gerät oder Computer, der die Verbindungsspezifikation des versicherten Produkts erfüllt. Er deckt die zu diesem Zeitpunkt aktuelle Version von macOS und der Verbraucher-Software und die vorhergehende Hauptversion ab. "Hauptversion" bezeichnet eine grundlegende Softwareversion, die von Apple in einem Versionsnummernformat wie "1.0" oder "2.0" freigegeben wird und bei der es sich nicht um eine Beta-Version oder Vorabversion eines künftigen Formates handelt. Apple wird außerdem technischen Support mittels der grafischen Benutzerschnittstelle für Probleme mit der Serveradministration und der Netzwerkverwaltung in der Apple-Software macOS Server auf einem Mac erbringen.

5.              Ausschlüsse

5.1.          Hardwareschutz. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.1.1.      nicht versicherte Produkte;

5.1.2.      vorbeugende Wartung wie routinemäßige Servicearbeiten oder Reinigung des versicherten Produkts, wenn kein zugrunde liegendes Problem mit der Hardware oder Software besteht;

5.1.3.      Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Folgendes verursacht werden:

5.1.1.1.  Missbrauch oder Fehlgebrauch, d. h. einen absichtlich verursachten Schaden, einschließlich der wissentlichen Nutzung des versicherten Produkts für den Zweck oder auf eine Weise, für den/die es nicht bestimmt war; 

5.1.1.2.  tatsächliche oder versuchte Modifizierung oder Veränderung des versicherten Produkts; oder      

5.1.1.3.  Service oder Reparatur (einschließlich Upgrades), die nicht durch einen Apple-Mitarbeiter oder einen autorisierten Apple Service Provider vorgenommen werden; 

5.1.4.      ein versichertes Produkt mit einer veränderten, unkenntlich gemachten oder entfernten Seriennummer oder ein versichertes Produkt, das von jemand anderem als Apple oder einem autorisierten Vertreter von Apple geöffnet, gewartet, modifiziert oder geändert wurde, oder ein versichertes Produkt, das von Apple nicht autorisierte Bauteile enthält;

5.1.5.      den Verlust oder Diebstahl Ihres versicherten Produkts;  

5.1.6.      ein versichertes Produkt (einschließlich aller wichtigen Komponenten), das nicht an Apple zurückgeschickt wird;

5.1.7.      einen kosmetischen Schaden am versicherten Produkt, der die Funktionalität des versicherten Produkts nicht beeinträchtigt, insbesondere Haarrisse, Kratzer, Dellen, beschädigte Kunststoffteile an Anschlüssen und Entfärbung;

5.1.8.      einen Schaden oder Ausfall, der durch übliche Abnutzung und/oder Benutzung des versicherten Produkts verursacht wurde; 

5.1.9.      Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Brand, Rauch, Explosion, Blitzschlag, Wind, Wasser, Überschwemmung, Erdbeben, Vulkanausbruch, Springflut, Erdrutsch, Hagel oder höhere Gewalt entstehen, oder

5.1.10.   übermäßige oder katastrophale physische Schäden an dem versicherten Produkt (z. B. Produkte, die gequetscht oder verbogen wurden) oder übermäßige oder katastrophale Schäden an dem versicherten Produkt durch erheblichen Flüssigkeitskontakt (z. B. Produkte, die in Flüssigkeit eingetaucht wurden);

5.1.11.   Schäden an dem versicherten Produkt, die durch Materialien oder das Vorhandensein von Materialien verursacht werden, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen (z. B. biologische Materialien);

5.1.12.   Serviceleistungen zur Installation, Entfernung oder Entsorgung des versicherten Produkts; 

5.1.13.   Bereitstellung eines Produkts für die Zeit, in der das versicherte Produkt im Rahmen des Hardwareschutzes repariert oder ersetzt wird; 

5.1.14.   Fehler aufgrund von Defekten im Design und/oder den Materialien und/oder der Verarbeitung des versicherten Produkts; diese Fehler werden jedoch separat von den Verbraucherschutzgesetzen, der eingeschränkten Apple-Garantie oder von Apple selbst für den gleichen Zeitraum, der auch für die AppleCare+-Abdeckung gilt, abgedeckt, selbst wenn Sie Ihr Apple-Produkt nicht von Apple erworben haben.

5.2.          Technischer Support. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:

5.2.1.      die Nutzung oder Änderung des versicherten Produkts, von macOS oder der Verbraucher-Software auf eine Weise, die gemäß dem Benutzerhandbuch, den technischen Spezifikationen oder anderen auf der Apple-Webseite veröffentlichten Richtlinien für das versicherte Produkt nicht vorgesehen ist;

5.2.2.      Probleme und Störungen, die durch ein Software-Upgrade (einschließlich des Betriebssystems macOS und der Verbraucher-Software) auf die neueste Version gelöst werden könnten;

5.2.3.      Drittprodukte oder andere Produkte oder Software der Marke Apple (außer dem versicherten Produkt und der Verbraucher-Software) oder die Auswirkungen solcher Produkte auf oder Wechselwirkungen mit dem versicherten Produkt, mit macOS, macOS Server oder der Verbraucher-Software;

5.2.4.      die Nutzung eines Computers oder eines Betriebssystems, der bzw. die in keinem Zusammenhang mit der Verbraucher-Software oder den Verbindungsschwierigkeiten mit dem versicherten Produkt steht;

5.2.5.      Software mit Ausnahme von macOS, macOS Server oder Verbraucher-Software;

5.2.6.      macOS-Software oder eine andere Verbraucher-Software, die als "Beta", "Vorversion" oder "Test" gekennzeichnet ist;

5.2.7.      Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind; 

5.2.8.      macOS-Software für Server, ausgenommen mittels Verwendung der grafischen Benutzerschnittstelle für Probleme mit der Serveradministration und der Netzwerkverwaltung in macOS Server auf dem versicherten Produkt;

5.2.9.      Schaden an oder Verlust einer Software oder von Daten, die auf dem versicherten Produkt installiert bzw. gespeichert sind, einschließlich Wiederherstellung und Neuinstallation von solchen Softwareprogrammen oder Benutzerdaten;

5.2.10.   Webbrowser, E-Mail Programme und Internetdienstanbieter-Software von Drittanbietern oder die zu ihrer Nutzung erforderlichen Konfigurationseinstellungen von macOS; oder

5.2.11.   Beratung bezüglich der Alltagsnutzung des versicherten Produkts ohne ein zugrunde liegendes Problem mit seiner Software oder Hardware.

6.              Allgemeine Vereinbarungen

6.1.          Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen Sie die nachfolgenden Bedingungen sowie die weiteren Vereinbarungen, die Sie in den Ziffern 7, 8 und 9 finden, beachten. Verletzen Sie eine dieser Bedingungen, kann das die Ablehnung Ihres Anspruchs zur Folge haben. 

6.2.          Für diese Police gelten folgende Bedingungen:

6.2.1.      Originalteile. Als Voraussetzung für den Erhalt von Versicherungsleistungen müssen alle versicherten Produkte in ihrer Gesamtheit an Apple zurückgegeben werden, einschließlich aller Originalteile oder von Apple autorisierten Ersatzbauteile. 

6.2.2.      Deckungsgrenzen. Die Deckung gemäß Ihrer Police unterliegt den in Ziffer 5 dargelegten Deckungsausschlüssen. 

6.2.3.      Prämienzahlung und Abdeckung.Falls Sie sich verpflichten, die Prämie für Ihre Police vollständig im Voraus zu entrichten, ist die Zahlung Voraussetzung dafür, dass Sie Hardwareschutz oder technischen Support erhalten können.   Vor der vollständigen Entrichtung der Prämie werden keine Ansprüche gemäß dieser Police erfüllt.  Falls Sie in Raten bezahlen, müssen Sie eine Zahlungsplanvereinbarung mit einem autorisierten Apple-Händler oder einer dritten Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft abschließen und können Hardwareschutz oder technischen Support ab dem Datum des Abschlusses dieser Vereinbarung erhalten.  Sie müssen Ihre Ratenzahlungen gemäß den Bedingungen Ihrer Zahlungsplanvereinbarung leisten.

6.2.4.      Nichtentrichtung von Prämienzahlungsraten. Wenn Sie Ihre Police in Raten bezahlen und mit Ihren Teilzahlungen aus der Zahlungsplanvereinbarung in Verzug kommen, sendet Ihnen der autorisierte Apple-Händler eine Mahnung in unserem Namen zu und Ihre Versicherungsabdeckung wird ausgesetzt und schließlich beendet gemäß dem geltenden Versicherungsgesetz, wenn Sie mit Ihren Ratenzahlungen bis zu dem in der Mahnung genannten Frist nicht entrichten. 

6.2.5.      Ihre Sorgfaltspflicht. Sie müssen alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das versicherte Produkt vor einem versicherten Ereignis zu schützen; Sie müssen außerdem das versicherte Produkt gemäß seinen Anleitungen nutzen und warten.

6.2.6.      Ihr Wohnsitz und Alter. 

6.2.6.1.  Wenn Sie kein Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und am Tag des Abschlusses des Versicherungsvertrages mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind. 

6.2.6.2.  Wenn Sie Geschäftskunde sind, schließen wir nur einen Versicherungsvertrag mit Ihnen, wenn Sie das versicherte Produkt zur Verwendung im Zusammenhang mit einem/einer in der Schweiz ansässigen Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisation oder nicht rechtsfähigen Vereinigung erworben haben. 

6.2.7.      Andere Versicherung. Wenn Sie eine andere Versicherungspolice besitzen, die während des Deckungszeitraums für das versicherte Produkt gilt, dann können Sie immer noch einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, da AIG ungeachtet und abgesehen von jeder anderen Police einer Deckung zustimmt. 

7.              Einreichen eines Anspruchs

7.1.          Für Hardwareschutz müssen Sie Ihren Anspruch so bald als möglich melden, indem Sie einen Apple Store (in der Schweiz oder woanders) oder einen autorisierten Apple Service Provider besuchen, auf support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact oder uns anrufen (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232).Apple benötigt die Seriennummer Ihres versicherten Produkts, um Sie unterstützen zu können. Ihr Anspruch wird mittels der in Ziffer 7.4 dargelegten Optionen abgewickelt.

7.2.          Während der Leistungen im Zusammenhang mit dem Hardwareschutz werden die auf dem versicherten Produkt gespeicherten Daten von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider gelöscht und das Speichermedium neu formatiert. Sie sollten alle Daten regelmäßig und wenn möglich vor der Geltendmachung eines Anspruchs sichern.

7.3.          Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie einen Kaufnachweis für Ihr versichertes Produkt und Ihren Versicherungsschein vorlegen, um zu belegen, dass Ihr Apple-Produkt ein versichertes Produkt ist.  

7.4.          Gültige Ansprüche aufgrund des Hardwareschutzes können unter Verwendung einer der folgenden Serviceoptionen geltend gemacht werden:

7.4.1.      Carry-In-Service. Sie können Ihr versichertes Produkt in einem Apple Store oder bei einem autorisierten Apple Service Provider abgeben. Es wird dann eine Reparatur vorgenommen oder ein Ersatz bereitgestellt, gemäß der Beschreibung in Ziffer 4.2. Sobald die Reparatur abgeschlossen ist oder ein Ersatz zur Verfügung steht (falls dieser Fall eintreten sollte), werden Sie benachrichtigt und können Ihr versichertes Produkt im Apple Store oder bei dem Autorisierten Apple Service Provider abholen.

Wenn Sie das versicherte Produkt bei einem Apple Store abgeben, können einige Reparaturen vor Ort durchgeführt werden. Es wird empfohlen, im Voraus eine Reservierung zu tätigen unter apple.com/chde/retail or apple.com/chfr/retail.

7.4.2.      Vor-Ort-Service. Vor-Ort-Service steht für versicherte Produkte zur Verfügung, wenn sich das versicherte Produkt in einem Umkreis von 50 Meilen (80 Kilometern) von einem von Apple autorisierten Apple Onsite Service Provider befindet. Wenn Apple feststellt, dass Vor-Ort-Service zur Verfügung steht, entsendet Apple einen Techniker an den Ort, an dem sich das versicherte Produkt befindet. Der Service wird dann entweder vor Ort erbracht, oder der Techniker bringt das versicherte Produkt zur Reparatur zu einem Autorisierten Apple Service Provider oder zu einem Standort des Apple Repair Service (ARS). Wenn das versicherte Produkt bei einem Autorisierten Apple Service Provider oder an einem Standort des Apple Repair Service repariert wird, organisiert Apple nach der Reparatur den Transport des versicherten Produkts an Ihre Adresse. Wenn dem Techniker zu der vereinbarten Zeit kein Zugriff auf das versicherte Produkt gewährt wird, können für alle weiteren Vor-Ort-Besuche Gebühren erhoben werden. Gemäß Ziffer 4.1 gilt, dass in dem Fall, in dem eine Reparatur nicht möglich ist, ein Ersatz bereitgestellt wird. Apple organisiert dann den Transport des Ersatzes für das versicherte Produkt an Ihre Adresse.

7.4.3.      Do-it-yourself-Service ("DIY").Ein DIY-Service ist für leicht austauschbare Produkte, Teile oder Zubehörteile wie z. B. Mäuse oder Tastaturen verfügbar, die ohne Werkzeug ausgetauscht werden können. Wenn der DIY-Service unter den jeweiligen Umständen zur Verfügung steht, findet das folgende Vorgehen Anwendung.

7.4.3.1.    DIY-Service, bei dem Apple die Rückgabe des ersetzten Produkts, Teils oder Zubehörteils verlangt. Apple kann als Sicherheit für den Einzelhandelspreis des Austauschprodukts, der Austauschkomponente oder des Austauschzubehörs und für die anfallenden Versandkosten eine Kreditkartenautorisierung verlangen. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, eine Kreditkartenautorisierung zu ermöglichen, steht Ihnen dieser DIY-Service unter Umständen nicht zur Verfügung und Apple wird Ihnen alternative Möglichkeiten der Garantieleistung anbieten. Apple sendet Ihnen ein Austauschprodukt, Austauschteil oder Austauschzubehörteil, gegebenenfalls mit Installationsanleitungen sowie Anweisungen für die Rückgabe des ausgetauschten Produkts, Teils oder Zubehörs. Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, löscht Apple die Kreditkartenautorisierung und berechnet nichts für das Produkt, Teil oder Zubehörteil und die Versandkosten zu und von Ihrer angegebenen Versandadresse. Falls Sie das zu ersetzende Produkt, die zu ersetzende Komponente oder das zu ersetzende Zubehör nicht zurückgeben oder wenn Sie ein zu ersetzendes Produkt, eine zu ersetzende Komponente oder ein zu ersetzendes Zubehör zurückgeben, das bzw. die nicht das versicherte Produkt ist, wird Apple Ihre Kreditkarte mit dem autorisierten Betrag belasten.

7.4.3.2.    DIY-Service, bei dem Apple keine Rückgabe des ersetzten Produkts, Teils oder Zubehörteils verlangt. Apple sendet Ihnen ein Austauschprodukt, Austauschteil oder Austauschzubehörteil, gegebenenfalls zusammen mit Installationsanleitungen sowie Voraussetzungen für die Rückgabe des ausgetauschten Produkts, Teils oder Zubehörs. Bei diesem DIY-Service ist keine Kreditkartenautorisierung erforderlich.

7.4.3.3.    Apple ist nicht für Arbeitskosten, die im Rahmen des DIY-Service anfallen, verantwortlich. Sollten Sie weitere Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie Apple unter der oben angegebenen Telefonnummer oder besuchen Sie einen Apple Retail- oder AASP-Standort.

7.5.          Die Serviceoptionen im Zusammenhang mit der Hardwaredeckung sind je nach lokalen Kapazitäten von Land zu Land unterschiedlich. Weitere Informationen finden Sie unter "AppleCare+-Details".

7.6.          Sollte die Möglichkeit nicht bestehen, die oben aufgeführten Serviceleistungen bereitzustellen, behält sich Apple vor, diese Serviceleistungen für die Bereitstellung des Hardwareschutzes zu ändern. 

7.7.          Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police in einem Land geltend machen möchten, in dem Sie Ihren Kauf nicht getätigt haben, müssen Sie alle geltenden Import- und Exportgesetze und -bestimmungen einhalten. Sie haften außerdem für alle Zölle, Mehrwertsteuer und andere Steuern und Gebühren, die anfallen können.

7.8.          Sie sind gegebenenfalls für Versandkosten und Bearbeitungsgebühren verantwortlich, wenn der Service für das versicherte Produkt nicht in dem Land erbracht werden kann, in dem Sie einen Anspruch geltend machen. Dies gilt nicht, wenn es sich um das Land handelt, in dem das Produkt gekauft wurde. Wenn der Hardwareschutz-Service außerhalb des Landes durchgeführt wird, in dem das Produkt gekauft wurde, behält sich Apple vor, Produkte und Teile Ihres versicherten Produkts mit vergleichbaren Produkten und Teilen, die dem lokalen Standard entsprechen, zu reparieren oder durch solche zu ersetzen.

7.9.          Für technischen Support können Sie einen Anspruch geltend machen, indem Sie Apple anrufen (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232), woraufhin die Seriennummer des versicherten Geräts angefordert wird, bevor Sie Unterstützung erhalten. 

Sie können außerdem Informationen bei den folgenden kostenlosen Support-Ressourcen abrufen:

Informationen zum internationalen Support

support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Autorisierte Apple Service Provider und Apple Stores

locate.apple.com/ch/de/ oder locate.apple.com/ch/fr

Apple Support und Service

support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

 

8.              Ihre Aufgabe bei der Geltendmachung eines Anspruchs

8.1.          Wenn Sie einen Anspruch gemäß dieser Police geltend machen, müssen Sie diefolgenden Regeln einhalten:

8.1.1.      Sie müssen Angaben zu Symptomen und Ursachen des Schadens am oder Problemen mit dem versicherten Produkt machen;

8.1.2.      Damit Apple die Störung beseitigen oder Sie anderweitig bei Ihrem Anspruch unterstützen kann, müssen Sie, falls aufgefordert, Informationen bereitstellen, insbesondere die Seriennummer des versicherten Produkts, Modell, Version des installierten Betriebssystems und der installierten Software, alle am versicherten Produkt angeschlossenen oder installierten Peripheriegeräte, jegliche angezeigten Fehlermeldungen, ergriffene Maßnahmen vor Eintreten des Problems mit dem versicherten Produkt und unternommene Schritte zur Lösung des Problems;

8.1.3.      Sie müssen die von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Anweisungen befolgen und das versicherte Produkt gemäß den von Apple oder dem autorisierten Apple Service Provider erteilten Versandanweisungen verpacken; 

8.1.4.      Sie dürfen keine Produkte und Zubehörteile einsenden, die nicht unter den Hardwareschutz fallen (z. B. Hüllen, Cases usw.), da diese nicht zurückgegeben werden können;

8.1.5.      Sie sollten wenn möglich sicherstellen, dass Ihre auf dem versicherten Produkt vorhandene Software und Daten gesichert werden. Apple löscht die Inhalte des versicherten Produkts und formatiert das Speichermedium neu. Weder AIG noch Apple haften für den Verlust von Software oder Daten, die sich auf dem versicherten Produkt befinden, wenn es als Teil eines Anspruchs gemäß dieser Police versendet wird; und

8.1.6.      Sie müssen Apple alle wichtigen Komponenten des Produkts zur Verfügung stellen, für das ein Anspruch unter dem Hardwareschutz erhoben wird, damit Apple den Anspruch prüfen kann. 

8.2.          Apple wird Ihr versichertes Produkt mit den ursprünglichen Konfigurationen zurückgeben bzw. ein Ersatzgerät mit den Konfigurationen des ursprünglichen versicherten Produkts zur Verfügung stellen, vorbehaltlich möglicher Updates. Apple kann im Rahmen der Reparatur oder beim Ersatz Ihres versicherten Produkts macOS-Updates installieren, die verhindern, dass auf dem versicherten Produkt eine frühere Version von macOS wiederhergestellt werden kann. Drittanwendungen, die auf dem versicherten Produkt installiert sind, sind infolge eines macOS-Updates möglicherweise nicht mit dem versicherten Produkt kompatibel oder funktionieren damit nicht mehr. Sie sind dafür verantwortlich, alle sonstigen Softwareprogramme, Daten und Passwörter neu zu installieren.

8.3.          Sollten AIG, Apple, autorisierte Apple Service Provider und ihre Angestellten und Vertreter ihren Verpflichtungen gemäß dieser Police nicht nachkommen, haften im größtmöglichen durch geltende Gesetze gestatteten Umfang Ihnen gegenüber nicht für irgendwelche indirekten Verluste, die Ihnen entstehen, z. B. für Kosten der Wiedererlangung, Neuprogrammierung und Wiederherstellung von Programmen oder Daten oder jeglichen Geschäftsverlust, Gewinnausfall, Einnahmeausfall oder entgangene künftige Ersparnisse.

9.              Betrug, Täuschung und illegale Nutzung

9.1.          Erweist sich ein Anspruch als betrügerisch, oder machen Sie wissentlich irreführende Angaben bei der Geltendmachung eines Anspruchs, wird der Anspruch abgelehnt, Ihre Police wird gekündigt und keine Prämien werden rückerstattet. Apple oder AIG können die Polizei oder andere Aufsichtsbehörden benachrichtigen.

9.2.          Diese Police kann von AIG fristlos gekündigt werden, falls das versicherte Produkt im Rahmen strafbarer Aktivitäten oder zur Vereinfachung oder Ermöglichung einer kriminellen Handlung verwendet wird.

10.           Vertragsbeendigung

10.1.       Sie können diesen Versicherungsvertrag jederzeit und aus jedem beliebigen Grund kündigen. Wenn Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichten, wird Ihre Kündigung sofort wirksam. Sie können die Kündigung bei Apple telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an folgende Adresse aussprechen: Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland.  Wenn Sie in Raten bezahlen, wird Ihre Kündigung zum Ende des betreffenden Ratenzeitraums wirksam. In diesem Fall richten Sie die Kündigung an den autorisierten Apple-Händler und bitten ihn, Ihren Versicherungsvertrag in Ihrem Namen zu kündigen. 

10.2.       Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie Ihren Original-Kaufbeleg und/oder Ihren Versicherungsschein vorlegen.  

10.3.       Nach der Kündigung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung der Prämie, die folgendermaßen berechnet wird:

10.3.1.   Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie vollständig im Voraus entrichtet haben, erhalten Sie eine Erstattung der gesamten gezahlten Prämie. Wenn Sie diesen Versicherungsvertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Sie Ihre Prämie in Raten zahlen, müssen Sie gemäß Ziffer 10.1 den autorisierten Apple-Händler verständigen und ihn bitten, Ihre Zahlungsplanvereinbarung zu kündigen.  In diesem Fall erstattet der autorisierte Apple-Händler oder die dritte Partei in Form einer Finanzierungsgesellschaft Ihnen alle gezahlten Raten, oder

10.3.2.   wenn Sie später als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen und Ihre Prämie vollständig im Voraus bezahlt haben, erhalten Sie eine teilweise Rückerstattung der Prämie entsprechend dem verbleibenden Abdeckungszeitraum. Wenn Sie die Ratenzahlung als Zahlungsmethode gewählt haben und den Versicherungsvertrag mehr als dreißig (30) Tage nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags kündigen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Erstattung der bis zu diesem Datum gezahlten Ratenzahlungen. 

10.3.3.   Ihre Rückerstattung wird entweder durch eine Gutschrift auf Ihre Debit- oder Kreditkarte, die Sie beim Kauf der Police verwendet haben, oder, falls dies nicht möglich ist, per Banküberweisung an Sie ausgezahlt.

10.4.       Jegliche Rückerstattung erfolgt netto ohne die Versicherungssteuer, die in der Prämie enthalten war, falls diese nicht bei der Steuerbehörde geltend gemacht werden kann.

11.           Übertragung der Police

11.1.       Sie können die Police bei der Übertragung des versicherten Produkts an eine andere, mindestens achtzehn (18) Jahre alte, in der Schweiz wohnhafte Person übertragen, wobei diese Person als neuer Versicherungsnehmer für den restlichen Abdeckungszeitraum versichert wird.

11.2.       Sie müssen Apple im Auftrag von AIG so bald wie möglich über die Übertragung entweder telefonisch (ortsspezifische Telefonnummern verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232) oder schriftlich mit Schreiben an Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland, benachrichtigen. Wenn Sie Apple über die Übertragung der Police benachrichtigen, müssen Sie die Seriennummer des versicherten Produkts und den Namen, die Adresse und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers angeben, damit Apple einen aktualisierten Versicherungsschein an den neuen Eigentümer schicken kann. Sie müssen dem neuen Eigentümer diese Versicherungsbedingungen zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls die Anzahl der von Ihnen angemeldeten Ansprüche wegen eines Unfallschadens mitteilen.

11.3.       Nach der Kenntnisnahme der Übertragung der Police wird Apple im Namen von AIG einen geänderten Deckungsnachweis für den Erwerber einer Police ausstellen.

12.           Reklamationen

12.1.       AIG und Apple sind der Ansicht, dass Sie einen zuvorkommenden, fairen und raschen Service verdienen. Gemäß den Anweisungen von AIG wird sich Apple im eigenen Namen mit Ihren geltend gemachten Ansprüchen befassen, um sicherzustellen, dass Sie in allen Fragen einen einzigen Ansprechpartner haben. Falls der von Ihnen beanspruchte Service in einem Fall nicht Ihren Erwartungen entspricht, kontaktieren Sie bitte Apple mithilfe der nachfolgenden Kontaktdaten und unter Angabe Ihres Namens und der Seriennummer des Geräts, damit Apple Ihre Anliegen effizienter bearbeiten kann. Apple kann eine Anfrage in der Sprache Ihres europäischen Wohnsitzlandes bearbeiten.

Schriftlich:

Apple Customer Support, Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Republik Irland

Telefonisch:

Ortsspezifische Telefonnummer verfügbar unter support.apple.com/de-ch/HT201232 oder support.apple.com/fr-ch/HT201232

Online:

Über "Apple kontaktieren" unter  support.apple.com/de-ch/contact oder support.apple.com/fr-ch/contact

Persönlich:

In jedem Apple Store (in der Schweiz oder anderswo), der unter apple.com/chde/retail/storelist/ oder apple.com/chfr/retail/storelist/ aufgeführt ist

 

12.2.       Falls Apple den Empfang Ihrer Beschwerde nicht innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen bestätigt, Sie über den Bearbeitungsfortschritt informiert und die Angelegenheiten nicht innerhalb von acht (8) Wochen zu Ihrer Zufriedenheit löst, sind Sie möglicherweise dazu berechtigt, die Beschwerde an eine der folgenden Schlichtungsstellen zu richten, die Ihren Fall dann prüfen wird.  Sie erhalten von Apple weitere Informationen über die Vorgehensweise im Rahmen des Antwortschreibens, mit dem zum Beschwerdegegenstand abschließend Stellung genommen wird.

12.3.       Hinweis: Eine Schlichtungsstelle wird sich einer Beschwerde nicht annehmen, wenn Sie Apple zuvor nicht die Möglichkeit eingeräumt haben, die Angelegenheit zu lösen. Bitte richten Sie Ihre Beschwerde an:

Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva

PF 181

8024 Zürich

Schweiz

Telefonisch:       044 211 30 90

Per E-Mail:                    help@versicherungsombudsman.ch

 

The Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman

3rd Floor

Lincoln House

Lincoln Place

Dublin 2 

D02 VH29

Republik Irland

Telefonisch:  1890 88 20 90 oder +353 16620899

Per E-Mail:            info@fspo.ie  

Der Republic of Ireland Financial Services and Pensions Ombudsman kann möglicherweise eine Reklamation nicht berücksichtigen, wenn der Reklamierende eine Aktiengesellschaft mit einem Jahresumsatz von mehr als 3 Mio. Euro ist. 

 

Durch Einleitung dieses Beschwerdeverfahrens verwirken Sie nicht Ihr Recht, gerichtliche Schritte einzuleiten.

12.4.       Wenn Sie eine Beschwerde hinsichtlich einer online erworbenen Versicherungspolice einreichen möchten, können Sie dafür unter Umständen die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu/consumers/odr/ nutzen.

13.           Haftpflichtversicherung (Leasing des versicherten Produkts)

13.1     Konzept der Haftpflichtversicherung

Wenn sich dieser Versicherungsvertrag auf ein versichertes Produkt bezieht, das nicht von Ihnen erworben, sondern lediglich an Sie verleast wurde, gilt diese Ziffer 13 zusätzlich zu den anderen Ziffern des Versicherungsvertrags. Vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen und Abweichungen, die in dieser Ziffer 13 dargelegt sind, bleiben die übrigen Ziffern weiterhin wirksam.

Wenn das versicherte Produkt an Sie verleast wird, gilt die Versicherung im Rahmen dieses Versicherungsvertrags vorbehaltlich der nachfolgenden Angaben als "Haftpflichtversicherung für eigene Rechnung".

13.2     Definitionen

            Die nachfolgenden zusätzlichen Definitionen gelten, wenn dieser Versicherungsvertrag für ein versichertes Produkt gilt, das von Ihnen geleast wird:

            "Leasingvereinbarung" bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Leasinggeber und Ihnen über das Leasing des versicherten Produkts. 

            "Leasinggeber" bezeichnet die Partei der Leasingvereinbarung, die das versicherte Produkt an Sie verleast. Der Leasinggeber ist im Rahmen dieses Versicherungsvertrags mit dem autorisierten Apple-Händler identisch.

            "Sie/Ihr(e)/Ihnen" bezeichnet die Person, die das versicherte Produkt vom Leasinggeber geleast hat.

13.3     Parteien des Versicherungsvertrags

Diese Police gilt als Versicherungsvertrag zwischen AIG und Ihnen, und nur Sie allein dürfen die Bestimmungen dieser Police durchsetzen. Der Leasinggeber hat keinerlei Rechte im Rahmen dieses Versicherungsvertrags. 

Das Wissen des Leasinggebers in Bezug auf das versicherte Produkt gilt im Sinne dieses Versicherungsvertrags ebenfalls als Ihr Wissen. 

Sie sind nicht berechtigt, Forderungen im Rahmen dieses Versicherungsvertrags an den Leasinggeber oder an Dritte abzutreten.

13.4     Versicherungsschutz nur nach Wahrnehmung von Verbraucherrechten

            Jeder Verweis auf Verbraucherrechte von Käufern gegenüber Verkäufern und Herstellern im Rahmen dieses Versicherungsvertrags ist auch dann anwendbar, wenn diese Rechte offiziell die Rechte des Leasinggebers und nicht Ihre Rechte sind. Sie müssen sich mit dem Leasinggeber absprechen, wenn diese Rechte nur durch den Leasinggeber als Käufer und Eigentümer des versicherten Produkts wahrgenommen werden können. 

13.5     Leasing anstelle von Kauf

Wenn in diesem Versicherungsvertrag von "kaufen" oder "Käufer" des versicherten Produkts die Rede ist, wird der Begriff "kaufen" bzw. "Käufer" im Sinne dieser Ziffer 13 im anwendbaren Umfang durch den Begriff "leasen" oder "Leasingnehmer" ersetzt. 

13.6     Beendigung der Leasingvereinbarung

            Dieser Versicherungsvertrag endet automatisch mit Beendigung der Leasingvereinbarung, es sei denn, Sie werden aufgrund der Beendigung der Leasingvereinbarung Eigentümer des versicherten Produkts. In diesem Fall bleibt dieser Versicherungsvertrag mit Ausnahme dieser Ziffer 13 weiterhin in Kraft. 

13.7     Variante

            Wenn der Leasinggeber das Eigentum an dem versicherten Produkt auf einen Dritten überträgt, bleibt dieser Versicherungsvertrag weiterhin in Kraft, wobei der Leasinggeber durch diesen Dritten zu ersetzen ist.

            Wenn Sie die Leasingvereinbarung auf eine andere Person übertragen, endet dieser Versicherungsvertrag automatisch mit dieser Übertragung.

14.           Allgemeine Informationen

14.1.       Diese Police wird nach schweizerischem Recht geregelt. Sie und AIG vereinbaren, sich der Rechtsprechung der Gerichte in Zürich, Schweiz, zu unterstellen, um alle Rechtsstreitigkeiten, die sich gemäß oder im Zusammenhang mit diesem Recht ergeben, gemäß dem verbindlichen Verfahrensrecht der Schweiz zu lösen.  

14.2.       Die Versicherungsbedingungen dieser Police stehen nur in französischer und deutscher Sprache zur Verfügung, und alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Police erfolgen entsprechend in französischer und deutscher Sprache.

14.3.       Die Versicherung wird von AIG Europe Limited, London, Zweigniederlassung Zürich, abgeschlossen, die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) lizenziert ist. Diese Informationen können Sie auf der FINMA-Webseite nachlesen (https://www.finma.ch/de/finma-public/bewilligte-institute-personen-und-produkte/).  Registriert in der Schweiz: Handelsregisternummer CHE-107.381.353. Eingetragene Adresse: Sägereistraße 29, 8152 Glattbrugg, Schweiz. 

14.4.       Apple Distribution International und seine ermächtigten Beauftragten oder Vertreter vertreiben, verkaufen, verwalten und bearbeiten Ansprüche gemäß dieser Police im Auftrag von AIG. Apple Distribution International hat seinen eingetragenen Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill Cork, Republik Irland. Apple Distribution International wird von der Central Bank of Ireland beaufsichtigt.

Die Bedingungen dieser Polizze können ausschließlich von Ihnen (oder Ihrem gesetzlichen Vertreter im Falle Ihres Ablebens) und AIG durchgesetzt werden.

 Verwendung personenbezogener Daten durch AIG 

AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon verpflichtet sich, die Privatsphäre von Kunden zu schützen. "Persönliche Daten" bezeichnet und bezieht sich auf Sie oder andere Einzelpersonen oder Daten, durch die Sie oder jede andere dieser Einzelperson identifizierbar sind.

Arten von persönlichen Daten und Gründe für deren Erfassung durch AIG – Je nach Art der Beziehung zwischen Ihnen und AIG können erfasste persönliche Daten Folgendes umfassen: Identifizierung und Kontaktinformationen und andere von Ihnen angegebene persönliche Daten. Persönliche Daten können für folgende Zwecke verwendet werden:

Versicherungsverwaltung, z. B. Mitteilungen, Anspruchsabwicklung und Bezahlung

Verwaltung und Überprüfung unserer Geschäftstätigkeiten

Um alle geltenden Gesetze zu erfüllen oder Anfragen von öffentlichen Amtsträgern oder Regierungsbeamten per Gerichtsbeschluss bei der Untersuchung, Feststellung oder Vermeidung von Betrug zu beantworten.

Ausübung und Verteidigung gesetzlicher Rechte

Einhaltung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der Einhaltung der Gesetze außerhalb Ihres Wohnsitzlandes

Überwachung und Erfassung von Service- und Support-Anrufen aus Qualitäts-, Schulungs- und Sicherheitszwecken

Teilen persönlicher Daten – Für die obigen Zwecke können persönliche Daten mit unseren Konzernunternehmen und anderen Dienstanbietern geteilt werden. Sofern gesetzlich vorgeschrieben werden persönliche Daten anderen Dritten (einschließlich Regierungsbehörden) mitgeteilt. 

Internationale Übermittlung – Aufgrund der globalen Ausrichtung unseres Geschäfts können persönliche Daten an Parteien (einschließlich unserer Konzernunternehmen, unserer Beauftragten und Regierungsbehörden zu den oben genannten Zwecken) in anderen Ländern, einschließlich der USA und anderer Länder, in denen andere Datenschutzgesetze als in Ihrem Wohnsitzland gelten, übermittelt werden.  Beispielsweise können persönliche Daten an Konzernunternehmen in den USA übermittelt werden, die zentralisierten IT-Support erbringen.

Sicherheit und Aufbewahrung persönlicher Daten – Zum Schutz persönlicher Daten werden geeignete rechtliche und sicherheitstechnische Maßnahmen ergriffen.  Außerdem werden unsere Beauftragten sorgfältig ausgewählt und müssen entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen.  Persönliche Daten werden so lange wie möglich aufbewahrt, um die oben genannten Zwecke zu erfüllen.

Anfragen oder Fragen – Um auf persönliche Daten zuzugreifen oder fehlerhafte persönliche Daten zu korrigieren oder  um die Löschung oder Unterdrückung persönlicher Daten zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an dataprotection-ch@aig.com oder schreiben Sie an AIG Europe Limited, London, Niederlassung Opfikon, Sägereistrasse 29, 8152 Glattbrugg. Weitere Informationen über die Verwendung persönlicher Daten finden Sie in unserer vollständigen Datenschutzerklärung unter aig.ch/ch-privacy-policy_608_184031. Sie können auch eine Kopie anfordern, indem Sie wie oben genannt Kontakt aufnehmen.

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